Förderprogramm

Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur

Institut für Bildung und Kultur e.V.
Imke Nagel

Seekabelstraße 4

50733 Köln

Weiterführende Links:
Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte umsetzen wollen, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben und einen verbesserter Zugang älterer Menschen zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. 

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung modellhafter Projekte, die zur Stärkung und Entwicklung der kulturellen Bildung von älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen beitragen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen für Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht an Kunst und Kultur teilhaben.

Im Jahr 2024 erhalten Sie die Förderung für Projekte im Förderschwerpunkt „Kulturteilhabe trotz Altersarmut“.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent.

Bitte beachten Sie die Bagatellgrenze von EUR 2.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie bitte zunächst eine Projektskizze bis zum 30.9. für das Folgejahr per E-Mail beim kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur ein.

Haben Sie einen positiven Bescheid erhalten, stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens normalerweise bis spätestens zum 30.11. für das Folgejahr beim kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur.

Wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen, müssen Sie vorher eine Beratung in Anspruch nehmen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder der Bildungsarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, Kulturgeragoginnen und Kulturgeragogen oder einer Kultureinrichtung ein nachhaltiges und modellhaftes künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Das Projekt, für das Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen:
    • Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Partizipation und Eigenengagement in Kunst und Kultur ermutigen,
    • Entwicklung inklusiver Projektkonzepte,
    • Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen für ältere Menschen,
    • Anregung eines intergenerationellen Dialogs,
    • Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren,
    • Entwicklung von wohnortnahen Kunst- und Kulturangeboten, besonders im ländlichen Raum.
  • Ihr Projekt muss gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung ermöglichen, partizipativ ausgerichtet sein und sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten orientieren.
  • Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent.
  • Wenn Sie 2 Jahre in Folge eine Förderung erhalten haben, sind Sie im darauffolgenden Jahr von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderfonds Kulturelle Bildung im Alter
Ausschreibung 2024

Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördert das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (kubia) mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft sind fur Kulturelle Bildung mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen.

Die geförderten Projekte ermöglichen gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung, sind partizipativ ausgerichtet und orientieren sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten. Die Maßnahmen sollen zur Teilhabe Älterer am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engagement in der Kultur, zu einem verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten sowie zu intergenerationellen Begegnungen beitragen. Sie richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht an Kunst und Kultur teilhaben.

Förderhöhe und Antragsfrist

Für die Ausschreibung stehen im Jahr 2024 vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt Mittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro.

Die Antragsfrist endet am 30.09.2023.

Beratung

Antragsteller*innen können sich in Einzelterminen oder im Rahmen von digitalen Informationsveranstaltungen von kubia bei der Vorbereitung des Förderantrags beraten lassen.

Online-Termine der Informationsveranstaltung „Tipps für die Antragstellung“ zur Auswahl:

Mi, 16.08., Mo, 04.09. oder Do, 14.09.2023, jeweils von 14.00 bis 15.00 Uhr

Anmeldung erforderlich unter: www.kubia.nrw/foerderung

Für alle, die zum ersten Mal einen Antrag beim Fonds Kulturelle Bildung im Alter (ehemals Forderfonds Kultur & Alter) stellen möchten, ist die Beratung Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Bewerbung!

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle Kulturschaffenden mit Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder der Bildungsarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kulturgeragog*innen oder einer Kultureinrichtung ein nachhaltiges und modellhaftes künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Das beantragte Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Ausnahmen

  • Antragsteller*innen, die zwei Jahre in Folge eine Förderung im Fonds Kulturelle Bildung im Alter erhalten haben, sind im darauffolgenden Jahr nicht förderberechtigt.
  • Eine gleichzeitige Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter und dem Diversitätsfonds des Landes NRW ist nicht möglich.

Förderkriterien

Bevorzugt gefördert werden Projekte von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die modellhafte und nachhaltige Formen und Formate Kultureller Bildung entwickeln.

Vorrang genießen zudem Projekte, die eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:

  • Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Eigenengagement in Kunst und Kultur ermutigen
  • Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, die z. B. Ältere mit (altersbedingten) Einschränkungen oder Ältere mit Migrationshintergrund einbeziehen
  • Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.), durch Vermittlungsformen für Ältere, die nicht (mehr) an Kultur teilhaben
  • Anregung eines intergenerationellen Dialogs mit Mitteln der Kunst
  • Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren mit Mitteln der Kunst
  • Entwicklung von wohnortnahen Kunst- und Kulturangeboten, besonders im ländlichen Raum

Förderschwerpunkt 2024: Kulturteilhabe trotz Altersarmut

Die Zahl der Menschen, die von Altersarmut betroffenen sind, nimmt zu. In vielen Fällen verhindert Altersarmut kultureller Teilhabe, weil Fahrtkosten, Kleidungskodex, Kosten für „einen Kaffee hinterher“, Eintrittskarten oder Materialien spätestens mit dem Renteneintritt nicht mehr leistbar sind.

Schwer wiegt auch die gesellschaftliche Stigmatisierung von Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen. Betroffene fühlen sich als „Bittsteller*innen“ oder von Kulturangeboten und -einrichtungen „nicht gemeint“. Die Kombination aus hohem Alter und Armut verstärkt Altersdiskriminierung und führt zur Herabwürdigung des Erfahrungsreichtums sowie der Lebensleistung und -geschichte der Betroffenen.

Armut im Alter trifft besonders oft Frauen und Menschen, die in körperlich fordernden Berufen tätig waren. Andere Faktoren, die Altersarmut statistisch wahrscheinlicher machen sind eine Einwanderungsgeschichte, wenige formale Qualifikationen, psychische Krankheiten und eine Behinderung.

Mit dem Förderschwerpunkt 2024 möchten wir zur Entwicklung von Formaten Kultureller Bildung anregen, die Ältere mit wenig materiellen Ressourcen mitdenken und einladen. Dabei spielen nicht nur Lösungen für finanzielle Hürden eine Rolle. Wichtige Aspekte können außerdem persönliche Ansprache, Sozialraumorientierung und die Kooperation mit sozialen Trägern sein ebenso wie eine künstlerisch originelle Umsetzung.

Förderzeitraum und Eigenleistung

Die im Fonds Kulturelle Bildung im Alter geförderten Projekte müssen bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein.

Die Zuwendung setzt einen angemessenen Eigenanteil der Antragstellenden voraus:

  • für natürliche Personen sowie für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • für kommunale Antragsteller in der Regel mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ergeben sich aus der Differenz aus Gesamtausgaben und erwarteten Leistungen privater Dritter.

Die Antragstellenden sollen für das beantragte Projekt möglichst weitere öffentliche und/oder private Mittel erschließen. Der Aufbau nachhaltiger Kooperationsbeziehungen wird begrüßt. Bürgerschaftliches Engagement kann als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen und auf der Einnahmeseite des Finanzierungsplans als Eigenanteil anerkannt werden. Dies ist geregelt in der Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MBl. NRW S. 783) in der jeweils geltenden Fassung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Die Antragstellenden reichen im ersten Schritt, spätestens bis zum 30.09.2023, 23:59 Uhr, das dafür vorgesehene Bewerbungsformular (PDF) per E-Mail an foerderung@kubia.nrw beim Kompetenzzentrum fur Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (kubia) ein. Der Antrag muss fristgerecht erfolgen, damit er gültig ist.

Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den beantragten Projekten und spricht eine Förderempfehlung aus. Die Antragstellenden werden bis Anfang November 2023 benachrichtigt, ob das von ihnen eingereichte Projekt zur Förderung empfohlen wurde.

Bei einer Förderempfehlung durch die Jury muss bis zum 30.11.2023 ein ausführlicher, förmlicher Forderantrag und Finanzierungs- und Kostenplan bei kubia eingereicht werden. Mit der Maßnahme darf nicht vor dem 01.01.2024 begonnen werden.

Kontakt
Imke Nagel
Telefon: 0221 71 61 72 12
E-Mail: nagel@kubia.nrw
Web: www.kubia.nrw/foerderung

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?