Förderprogramm

Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Mobilität, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Bezirksregierung Arnsberg

Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW

Postfach 102545

44025 Dortmund

Weiterführende Links:
Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3 Förderportal NRW: Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie neue emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N3 kaufen oder leasen, können Sie eine Förderung beantragen.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Umstieg auf Elektro-und Wasserstoffmobilität im Schwerlastverkehr. Sie können eine Förderung beantragen, wenn Sie emissionsfreie Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N3 mit einem batterie- oder brennstoffzellenelektrischen Antrieb kaufen oder leasen.

Zu den förderfähigen Fahrzeugen gehören:

  • LKW mit zulässiger Gesamtmasse zwischen 12 und 18 Tonnen
  • LKW mit zulässiger Gesamtmasse über 18 Tonnen
  • Sattelzugmaschinen 

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt:

  • bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben, maximal EUR 300.000 pro Fahrzeug (bei Leasing maximal bis zur Höhe der Leasingsonderzahlung)
  • bis zu EUR 500.000 Förderhöchstbetrag je eigenständigem und verbundenem Unternehmen beziehungsweise Partnerunternehmen

Das Antragsverfahren ist einstufig. Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 16.10.2024 über das Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.

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