Förderprogramm

Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Weiterführende Links:
NRW.Zuschuss Wohneigentum Kundenportal NRW.Zuschuss Wohneigentum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Privatperson ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, um selbst darin zu wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Privatperson beim Kauf einer Wohnimmobilie, die Sie selbst nutzen.

Sie erhalten die Förderung für Neu- und Bestandswohnimmobilien und auch unbebaute Grundstücke, die Sie zwischen dem 1.1.2022 und dem 14.7.2023 gekauft haben.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 2 Prozent des notariell beurkundeten Kaufpreises, der auf wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfällt, maximal aber EUR 10.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die NRW.BANK. Der Kaufvorgang muss vorher rechtswirksam abgeschlossen sein.

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