Förderprogramm

Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Förderprogramm „Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und zur Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements.

Die Förderung erhalten Sie je nach Vorhaben für

  • grundsätzliche oder überregionale Planungen,
  • Monitoring und Untersuchungen,
  • wasserbauliche Maßnahmen,
  • Flächenbereitstellung,
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 40 Prozent bis 80 Prozent, für Unternehmen 25 Prozent und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung. Ihren Antrag zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie stellen Sie bis zum 30.10. des vorhergehenden Haushaltsjahres.

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