Förderprogramm

Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Bezirksregierung Arnsberg

Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW

Postfach 102545

44025 Dortmund

Weiterführende Links:
Förderung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Landstromplätze für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe ausbauen oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim erstmaligen Neu- und Ausbau von mindestens 10 Jahre betriebenen Landstromanlagen an Liegeplätzen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe. 

Sie erhalten die Förderung für

  • Landstromanlagen, angeschlagene Kabel, Leistungselektronik,
  • Lastmanagement bei mehreren Landstromanlagen,
  • Energiemanagementsysteme,
  • Kennzeichnung,
  • Fundament, Anfahrschutz, Beleuchtung,
  • Tiefbau, Wiederherstellung der Oberfläche für Anlage und erforderliche Zuleitungen,
  • Montage und Inbetriebnahme,
  • Netzanschluss, das heißt die technische Verbindung des Ladestandorts an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz sowie das Telekommunikationsnetz,
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses und
  • erforderliche Planungsleistungen Dritter.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 150.000 für eine einzelne Landstromanlage für die Güterbinnenschifffahrt und maximal EUR 525.000 für eine einzelne Anlage der Personenschifffahrt.

Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte über das elektronische Antragsformular an die Bezirksregierung Arnsberg.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?