Förderprogramm

Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Kennedy-Ufer 2

50679 Köln

Tel: 0221 8090

Fax: 0221 8092200

Landschaftsverband Rheinland

Weiterführende Links:
LVR – Förderung und Entwicklung von Familienpflegediensten LWL – Förderung der Entwicklung der Familienpflegedienste

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Angebote der Familienpflegedienste weiterentwickeln und an die veränderten gesellschaftlichen Lebenssituationen von Familien anpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie in der Entwicklung von Familienpflegediensten, die Familien in besonderen Not- und Krisensituationen unterstützen.

Sie erhalten die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften, die als Einsatzleitung den Aus- und Aufbau sowie die Vernetzung, Praxisberatung, Fort- und Weiterbildung und auch die Bearbeitung von Refinanzierungsfragen betreuen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgesetzt.

Ihren Antrag stellen Sie bis spätestens 1.11. für das kommende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband.

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