Förderprogramm

Energie.IN.NRW – Innovative Projektideen für das Energiesystem der Zukunft, eine klimaneutrale Industrie sowie klima- und ressourcengerechtes Bauen in NRW

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

Projektträger Jülich (PtJ)

52425 Jülich

Weiterführende Links:
EFRE NRW – Energie.IN.NRW Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW EFRE 2021–2027 Submission Tool EFRE.NRW.Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Verbundvorhaben zur Entwicklung von klimafreundlichen Lösungen in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Entwicklung klima- und umweltschonender Innovationen und nachhaltiger Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung.

Sie erhalten die Förderung für Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft in folgenden Themenbereichen:

  • sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft,
  • klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie,
  • klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen mit

  • 1 bis 49 Beschäftigten und einem Umsatz bis EUR 10 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme bis EUR 10 Millionen höchstens 80 Prozent,
  • 50 bis 249 Beschäftigten und einem Umsatz bis EUR 50 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme bis EUR 43 Millionen höchstens 75 Prozent,
  • mehr als 249 Beschäftigten und einem Umsatz ab EUR 50 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme ab EUR 43 Millionen höchstens 65 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder kulturelle Einrichtungen, die Vorhaben im nicht wirtschaftlichen Bereich durchführen, können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:

  • 1. Einreichungsrunde: bis 23.5.2023
  • 2. Einreichungsrunde: bis 23.2.2024
  • 3. Einreichungsrunde: bis 22.11.2024

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
    • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
    • im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,
    • sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen,
    • zum Ziel haben, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte zu überführen, und
    • von 2 oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden; dabei müssen auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen, aber nicht mehr als 70 Prozent, und mindestens ein Teilnahmeberechtigter muss ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen sein.
  • Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.
  • Als Partnerinnen und Partner des geförderten Verbundvorhabens müssen Sie Ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderbekanntmachung Energie.IN.NRW
Innovative Projektideen für das Energiesystem der Zukunft, eine klimaneutrale Industrie sowie klima- und ressourcengerechtes Bauen in NRW

Stand: 24.02.2023

1. Zusammenfassung

Mit dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ist eine grundlegende und klimaneutrale Transformation der Sektoren Energie, Industrie und Gebäude verbunden. Nordrhein-Westfalen als bedeutender Industriestandort in Europa und tragende Energieregion Deutschlands steht hier vor großen Herausforderungen und wird zugleich einen wesentlichen Beitrag für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland leisten.

Durch innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren, welche in Kooperation zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen, werden nicht nur der Wissensaustausch und gemeinsame Wissensgenerierung gefördert, sondern auch neue wirtschaftliche Perspektiven eröffnet. Mit dem Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ sollen diese Potenziale in den Bereichen Energie, Industrie und Gebäude gehoben werden, um neue Chancen für den Wirtschaftsstandort NRW zu schaffen und dessen Wettbewerbsfähigkeit entlang der energie- und klimapolitischen Ziele des Landes zu erhalten und auszubauen. Damit trägt der Wettbewerb dazu bei, NRW zu einem der innovativsten, nachhaltigsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsstandorte in Europa zu machen.

Im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Energie.IN.NRW“ werden Vorhaben entlang des Politischen Ziels 1 (Innovatives NRW) und des Spezifischen Ziels 1 (Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien) gefördert.

Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen in Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird. Zudem muss das Vorhaben von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Für den Wettbewerb „Energie.IN.NRW“ stehen rund 104 Mio. Euro Fördermittel (EU-Mittel aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Landesmittel) zur Verfügung. Die erste Einreichrunde beginnt am 24.02.2023, weitere Termine finden Sie unter Abschnitt 6.1.

2. Zielsetzung

Der Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, klima- und umweltschonende Innovationen zu entwickeln sowie nachhaltige Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung zu finden. Es sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen im Verbund mit Partnern aus Wissenschaft und Forschung sowie im Verbund mit Großunternehmen gefördert werden, da diese Vorhaben ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und von ihnen der größte wissenschaftliche, wirtschaftliche und beschäftigungsfördernde Effekt ausgeht. Innovative Projekte, die sich der Circular Economy zuordnen lassen, werden schwerpunktmäßig über den Innovationswettbewerb „GreenEconomy.IN.NRW“ gefördert. Eine Ausnahme bildet das Thema „Kreislaufgerechte Baustoffe und Gebäudetechnik“, das im vorliegenden Wettbewerb verortet ist.

Innerhalb der thematischen Säulen (Förderschwerpunkte) des Wettbewerbs werden die zentralen energie- und klimapolitischen Herausforderungen des Landes fokussiert. Dies schließt die Erzeugung von Strom und Wärme über Erneuerbare Energien, den Ausbau und die Flexibilisierung der Netze und Speicher, die Produktion und Nutzung alternativer Energieträger, Energiespeicher und Kraftstoffe sowie die Digitalisierung und Energiesystemforschung ein. Darüber hinaus werden klimaneutrale Prozesse, Produktions-verfahren und Materialentwicklungen, auch im Hinblick auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Gebäudesektor gefördert. Zudem werden im Gebäude- und Mobilitätssektor neben der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz auch neue Ansätze zu urbanen Energielösungen ebenso wie die Stärkung der dezentralen Sektorenkopplung und der klimagerechten Mobilität vorangetrieben.

Der Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ hat dementsprechend drei thematische Säulen, entlang derer insbesondere Projekte mit folgenden Schwerpunkten gefördert werden:

  • Sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft
  • Klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie
  • Klimagerechte Gebäude, Kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung

Diese werden nachfolgend ausführlich beschrieben.

Themenbereich Sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

  • Flexibilisierung des Energiesystems der Zukunft (z.B. Virtuelle Kraftwerke) einschließlich innovativer Technologien und Konzepte zur Digitalisierung des Netzbetriebs (z.B. Smart Grids, Smart Meter)
  • Innovative Konzepte zur Sicherstellung der Versorgungsqualität (z.B. neue Technologien zur Optimierung der Netzbetriebsführung und Lastanbindung)
  • Systemübergreifende Betrachtung und Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur (Flexibilitäten, Wasserstoff) sowie innovative Sektorenkopplungstechnologien und -konzepte (einschließlich Power-to-X-Anwendungen)
  • Technologische Weiterentwicklungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (PV, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie)
  • Modernisierung und systemdienlicher Ausbau der Wärme- und Kältenetze
  • Innovative Speichertechnologien inkl. Batterie- und Wasserstoffforschung (z.B. Batterie-, Pump-, Wasserstoffspeicher, thermische, chemische und mechanische Speicher, Hochtemperaturspeicher)
  • Auf- und Ausbau der Wasserstoffwirtschaft sowie -infrastruktur zur Erzeugung von klimafreundlichem Wasserstoff- und Folgeprodukten, des Transports, der Speicherung, der Nutzung und Weiterverwendung des Energieträgers
  • Innovative und nachhaltige Lösungskonzepte mit digitalen Technologien, Systemen und Diensten einschließlich Digitalisierung der Energieinfrastruktur, der Entwicklung von digitalen Lösungen im Energiemarkt (z.B. KI) sowie neuer datenbasierter Geschäftsmodelle sowie Nutzung von Abwärmepotenzialen

Themenbereich Klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

  • Entwicklung zukunftsweisender, energie- und rohstoffbezogener – z.B. CO2-, treibhausgasneutraler Alternativen für energieintensive Industrien
  • Entwicklung, Demonstration und Skalierung innovativer und treibhausgasneutraler Technologien, Produkte, Produktionsprozesse und Geschäftsmodelle in der Industrie
  • Erschließung von Energieeffizienz- und Flexibilisierungspotenzialen in der Industrie (insbesondere in KMU)
  • Weiterentwicklung von PtX-Technologien für den industriellen Einsatz (Elektrolysetechnologien, Wasserstoffanwendungen sowie -speicherung/-transport, Herstellung flüssiger u. gasförmiger Kraftstoffe und von Grundchemikalien) sowie Verbesserung der Verträglichkeit von Anlagen und Komponenten sowie Erschließung der Möglichkeiten der Umrüstung bestehender und neu zu errichtender Erzeugungsanlagen

Themenbereich Klimagerechte Gebäude, Kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

Klimagerechte Gebäude

  • Erschließung von Energieeffizienz-Potenzialen im Gebäudesektor
  • Nutzung und Optimierung des Potenzials von erneuerbaren Energiequellen in Gebäuden
  • Innovationen für eine gesellschaftliche Akzeptanz, insbesondere auch im Rahmen experimentellen Wohnungsbaus

Kreislaufgerechte Baustoffe und Gebäudetechnik

  • Entwicklung kreislaufgerechter Gebäudetechnik (insb. Anlagen und Installation)
  • Entwicklung von Prüfmethoden zur Wiederverwendung vorgenutzter Baustoffe und Bauteile (Einsparung grauer Energie)
  • Innovationen für ressourcenschonende, energieeffiziente und kreislauforientierte Baustoffe (z.B. aus nachwachsenden, rezyklierten Materialien) inkl. serieller Herstellungsverfahren

Dezentrale Sektorenkopplung

  • Entwicklung der Voraussetzungen für klimaneutrale Quartiere durch Nutzung und Optimierung erneuerbarer Energiequellen sowie intelligenter Kopplung der Sektoren Strom, Wärme, Kälte und Mobilität) unter Anwendung digitaler Instrumente
  • Innovationen für eine verstärkte Sektorenkopplung der Bereiche Gebäude und Mobilität (z.B. bidirektionales Laden, Ladeinfrastrukturausbau und intelligente Netze), auch unter Entwicklung und Einbindung digitaler Instrumente und Managementsysteme
  • Innovationen auf dem Weg zu einer klimagerechten Mobilität sowie für die Tank- und Ladeinfrastruktur für Wasserstoff- und batterieelektrische Fahrzeuge
  • Integration von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in die Stromnetzinfrastruktur

3. Teilnahme

3.1 Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Große Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.

Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Handelt es sich bei dem Vorhaben um industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung, so darf das Vorhaben nur von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

3.2 Teilnahmevoraussetzungen

  • Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Teilnahmeberechtigten müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, um das Vorhaben im Falle einer Förderempfehlung umsetzen zu können.
  • Es muss sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und darf nicht gleichzeitig in anderen Wettbewerben bzw. Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert werden, es sei denn diese dienen der erforderlichen Kofinanzierung der EU-Mittel. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Das Vorhaben muss von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden. Diese Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Die Partner und Partnerinnen müssen ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.
  • Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse nach weiteren Schritten in marktgerechte Produkte zu überführen. Im Projektvorschlag soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf dieser Förderung weitergeführt werden soll.
  • Großunternehmen sind nur in Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen förderfähig.

Hinweis: Gemäß Artikel 9 Absätze 2-4 der Verordnung (EU) 2021/1060 können Vorhaben über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 gefördert werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung, der Nichtdiskriminierung und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen vereinbar sind.

Gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/1060 ist sicherzustellen, dass Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren haben, klimaverträglich sind.

4. Auswahlkriterien

Die Auswahlentscheidung erfolgt mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens, bei dem jedes Vorhaben anhand einer Kriterienliste bewertet wird. Die Gesamtpunktzahl jedes Vorhabens bestimmt sich anhand der gewichteten Bewertungskriterien und der jeweils vergebenen Punkte und erlaubt das Ranking der eingereichten Projektvorschläge.

Die Vorhaben müssen sich in das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 einordnen lassen und einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Unterstützung und den unternommenen Aktivitäten herstellen.

Sie müssen im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt anhand folgender Kriterien vom Begutachtungsausschuss bewertet wird

Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie 10%

Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und Übertragbarkeit des vorgeschlagenen Vorhabens 10%

Beitrag des Vorhabens zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit 20%

Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden Kriterien des spezifischen Ziels (SZ) Ihrer Maßnahme:

1.1 Innovationswettbewerbe

Beitrag des Vorhabens zu einem oder mehreren Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen 20%

Innovatives und wirtschaftliches Potenzial des Vorhabens 20%

Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden weiteren Kriterien

Sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft
Beitrag zu einer zukünftig sicheren und wirtschaftlichen sowie klimaneutralen Energieversorgung 20%

Oder

Klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie
Beitrag des Vorhabens zur Klimaneutralität, Ressourceneffizienz und Energieeffizienz 20%

Oder

Klimagerechte Gebäude, Kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung
Beitrag zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz, Kreislauffähigkeit und Ressourcenschonung oder zu einem klimaneutralen, integrierten und digitalisierten Energiesystem 20%

5. Förderempfehlung

Die eingegangenen Unterlagen werden auf der Basis der o.a. Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet.

Vollständige Unterlagen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Ihm gehören Sachverständige an, die fachlich auf dem Gebiet qualifiziert, nicht befangen, unabhängig sowie persönlich geeignet und erfahren sind.

Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage.

Daher dürfen bis zur Bewilligung bzw. Genehmigung keine projektbezogenen Verträge geschlossen werden.

Alle Teilnehmenden des Wettbewerbs werden im Nachgang der Sitzung des Begutachtungsausschusses durch die zuständige durchführende Stelle Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) über das Ergebnis der Sitzung informiert.

Die Teilnehmenden erklären im Falle einer Förderempfehlung durch den Begutachtungsausschuss ihr Einverständnis, dass ihre Namen und der Titel des Vorhabens, ggfs. auch eine Kurzbeschreibung, von der Landesregierung veröffentlicht werden dürfen.

6. Verfahren und weiteres Vorgehen

6.1 Fristen und Termine

Einreichungsrunde 1 bis 23.05.2023

Einreichungsrunde 2 bis 23.02.2024

Einreichungsrunde 3 bis 22.11.2024

Weitere Angaben zur Einreichung

Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 werden auf der Homepage unter folgendem Link veröffentlicht:

http://www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen.

Die hier gelisteten Termine für die Einreichungsrunden 2 und 3 dienen der Orientierung. Die konkreten Fristen und thematischen Inhalte des Aufrufs können sich vorab der Einreichungsrunden noch ändern.

Weitere Informationen zu Terminen und Fristen können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.in.nrw/energie

QR-Code für weitere Informationen:

[Abbildung nicht abgedruckt]

6.2 Einreichung

Die Einreichung der Skizzen erfolgt digital unter folgendem Link:

https://gefoerdert.in.nrw/efre

Wettbewerbsbeiträge müssen zu den o.g. Terminen jeweils bis 16:30 Uhr bei der Innovationsförderagentur NRW vorliegen.

6.3 Beratung und Ansprechpersonen

Zuständige durchführende Stelle:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Die Beratung erfolgt durch:

Leif Anders
Telefon: 02461 61 84119
E-Mail: l.anders@fz-juelich.de

Daniel Dunaevski
Telefon: 02461 61 84084
E-Mail: d.dunaevski@fz-juelich.de

6.4 Informationen zum Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren

Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren an. Den Antragstellenden wird hierzu eine qualifizierte Beratung angeboten. Die prüffähigen Unterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten einzureichen. Werden die vollständigen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, erlischt die Förderempfehlung.

Fördersatz:

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Weitere Informationen:

Der finanzielle Zuschuss aus EFRE- und Landesmitteln im Rahmen dieses Innovationswettbewerbes beträgt

für Unternehmen mit

  • 1 bis 49 Beschäftigten (JAE) und einem Umsatz bis 10 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. EUR höchstens 80%
  • 50 bis 249 Beschäftigten (JAE) und einem Umsatz bis 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. EUR höchstens 75%
  • mehr als 249 Beschäftigten (JAE) und einem Umsatz ab 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme ab 43 Mio. EUR höchstens 65%

für Hochschulen und Forschungs- oder kulturelle Einrichtungen, welche das Projekt im nicht wirtschaftlichen Bereich durchführen

  • höchstens 90%

der förderfähigen Gesamtausgaben des einzelnen Projektes. Diese Höchstsätze gelten lediglich sofern dies die zutreffenden Regelungen der EU für staatliche Beihilfen bzw. Richtlinien des Landes NRW zulassen. Sollten diese aufgrund der speziellen Art des Vorhabens nur niedrigere Fördersätze erlauben, gelten die darin aufgeführten Höchstgrenzen.

Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das Portal EFRE.NRW.Online abgewickelt.

Das Portal ist unter folgendem Link aufrufbar: https://efre.ecoh.nrw.de/.

6.5 Rechtliche Grundlagen

  • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung NRW in der jeweils geltenden Fassung sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV, VVG zur LHO), RdErl. d. Finanzministeriums vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 445).
  • Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2017/1084 der Kommission vom 14. Juni 2017, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2021/1237 (ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39).
  • Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2020/972 (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S.3) über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW (EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW, EFRE/JTF RRL NRW) vom 07. Oktober 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 871).
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.159), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/2039 (ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 23).
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.60).
  • Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Weitere rechtliche Grundlagen

  • Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen vom 7. September 2018 (MBl. NRW. 2018 S. 514)
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie – FEI RL) vom 23. Dezember 2022 (MBl. NRW. 2023 S. 10)

 

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