Förderprogramm

Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinien Denkmalpflege)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Städtebau & Stadterneuerung, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Denkmalförderprogramm

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie durch Denkmalschutz und Denkmalpflege das baukulturelle, archäologische oder paläontologische Erbe erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim Erhalt, der Pflege, der sinnvollen Nutzung, der wissenschaftlichen Erforschung und der öffentlichen Präsentation von Denkmälern.

Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen, die zur Erhaltung und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz eines Objektes sowie sonstiger archäologischer Stätten, deren Erforschung, Erfassung, Sicherung und Präsentation erforderlich sind.

Die Förderung gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen,
  • Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten,
  • Zuwendungen für Aufgaben der Bodendenkmalpflege.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Für Pauschalzuweisungen werden die Fördersätze pro Gemeinde jährlich durch das zuständige Ministerium veröffentlicht. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Denkmalbestandes, dem Umfang der denkmalpflegerischen Maßnahmen sowie der haushälterischen Situation. Der Fördersatz kann bis zu 80 Prozent betragen. Die Zuschüsse an Dritte können zwischen EUR 200,00 und EUR 10.000 betragen.
  • Für denkmalpflegerische Einzelprojekte beträgt der Zuschuss für Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen oder Religionsgemeinschaften bis zu 30 Prozent und für Private bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für Aufgaben der Bodendenkmalpflege beträgt der Zuschuss maximal 80 Prozent je Einzelprojekt des Jahresprogramms.

Richten Sie Ihren Antrag

  • auf Bewilligung von Pauschalmitteln und für die Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten bitte bis zum 1.10. für das Folgejahr an die zuständige Bezirksregierung,
  • zur Förderung bodendenkmalpflegerischer Maßnahmen bitte bis zum 30.9. eines Jahres an die Bezirksregierung Köln beziehungsweise Münster und
  • für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen vor Maßnahmenbeginn an die zuständige Untere Denkmalbehörde.
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