Förderprogramm

Übernahme von Beteiligungsgarantien

Förderart:
Garantie
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel: 02131 5107200

Fax: 02131 5107333

Bürgschaftsbank NRW GmbH

Weiterführende Links:
(Garantierte) Stille Beteiligung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn sich die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) an Ihrem Unternehmen beteiligt, kann die Bürgschaftsbank-Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen.

Volltext

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen.

Beteiligungen werden übernommen für

  • Existenzgründungen,
  • Betriebsübernahmen,
  • Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen,
  • Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung sowie
  • Kooperationen.

Die Garantie wird bis zu einer Höhe von 70 Prozent der Beteiligungssumme gewährt. Die garantierte Beteiligung kann bis zu EUR 1,5 Millionen betragen.

Ihren Antrag stellen Sie bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG). Diese leitet den Antrag weiter an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.

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