Förderprogramm

Förderung der Ausbildung für die Familienpflege

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Förderung der Ausbildung von Familienpflegerinnen und Familienpflegern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ausbildungsplätze in der Familienpflege anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung für die Familienpflege in staatlich anerkannten Fachseminaren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Bei Ausbildungen in Vollzeit erhalten Sie je Schülerin oder Schüler eine Pauschale von monatlich EUR 380,00. Bei Ausbildungen in Teilzeit erhalten Sie eine anteilige Förderung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung.

Sie müssen folgende Antragsfristen beachten:

  • 1.11. des dem Ausbildungsbeginn vorhergehenden Jahres für alle laufenden Ausbildungen und für Ausbildungen, die in der 1. Hälfte des jeweiligen Jahres beginnen,
  • 1.6. des laufenden Jahres für Ausbildungen, die in der 2. Hälfte des Jahres beginnen.
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