Förderprogramm

Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Leibnizstraße 10

45659 Recklinghausen

Weiterführende Links:
Absatzförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen sich der Absatz ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte steigern lässt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim Absatz land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse hoher Qualität.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Teilnahme an Messen und Ausstellungen,
  • die Erstellung von Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
  • die Durchführung von und Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,
  • Werbemaßnahmen zur Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Verbraucherinformation,
  • Maßnahmen im Rahmen von Qualitätsprogrammen von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1 Monat vor Beginn der Maßnahme an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Ihren Antrag für Maßnahmen im Rahmen von Qulitätsprogrammen müssen Sie jährlich stellen.

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