Förderprogramm

Umweltbildung, -erziehung und -information und umweltbezogene Projekte

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

Goldberger Straße 12b

18273 Güstrow

Weiterführende Links:
Förderprogramm Umweltbildung

Umweltbildung, -erziehung und -information und umweltbezogene Projekte

Ziel und Gegenstand

Um die Umweltsensibilität der Bürger zu erhöhen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern Projekte und Veranstaltungen, die der Umwelterziehung und -bildung, der Wissens- und Informationsvermittlung, dem Wissensaustausch, der Förderung von Umweltbewusstsein und der Beratung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über Umweltbelange einschließlich einer umweltschonenden Energieerzeugung dienen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuwendungsfähig sind

  • Ausgaben für die Beschaffung von erforderlichen Materialien,
  • Ausgaben an Dritte, die notwendig sind, um eine umweltrelevante, funktionsgerechte, kommunikative und technische Infrastruktur in Einrichtungen und deren Umgebung zu schaffen, die den Zwecken der Umweltbildung und -erziehung dienen, einschließlich der Erstausstattung für Einrichtungen,
  • Ausgaben für projektbezogene Mieten, Pachten, Versicherungen,
  • personengebundene Ausgaben wie Honorare für Referentinnen und Referenten, Beraterinnen und Berater, Reisekosten, Entgelte, Tage- und Übernachtungsgelder,
  • sachliche Verwaltungsausgaben,
  • Ausgaben für künstlerische Formen und deren Nutzung zur Weitergabe von Umweltinformationen und Förderung von Umweltbewusstsein,
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Ausstellungen.

Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten der Zuwendungsempfänger.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie zu richten. Antragstermin ist der 1.2. eines Jahres.

Informationen erteilt auch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle

Richtlinie vom 8. Dezember 1992, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 2/1993, S. 200; geändert durch Bekanntmachung im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 26/2002, S. 626.

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