Förderprogramm

Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Werkstraße 213

19061 Schwerin

Weiterführende Links:
Radwegebau – Sonderprogramm Stadt und Land

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune in Ihr Radverkehrsnetz und auch in Radverbindungen zwischen Ihrer Kommune und anderen Kommunen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen, die der Verbesserung Ihres Radverkehrsnetzes dienen.

Gefördert werden vorzugsweise interkommunale Vorhaben, vor allem Stadt-Umland-Verbindungen, zu denen auch Vorhaben zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze gehören.  

Sie erhalten die Förderung für

  • den Neu-, Um- und Ausbau von
    • straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,
    • eigenständigen Radwegen,
    • Fahrradstraßen und Fahrradzonen,
    • Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung, vor allem von Straßen, Schienen- und Wasserwegen im Zuge von Radverbindungen,
    • Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,
    • Radvorrangrouten,
  • die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen und Radinfrastrukturen sowie die Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
  • den Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder: Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen, sowie Fahrradparkhäuser an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs,
  • die Ermöglichung des Fahrradparkens und Pedelecparkens mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn,
  • betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Als finanzschwache Kommune können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

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