Förderprogramm

Zuwendungen für den Sportstättenbau (SportstbRL M-V)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Werkstraße 213

19061 Schwerin

Weiterführende Links:
Sportstättenförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie kommunale oder vereinseigene Sportstätten modernisieren, bauen, aus- oder umbauen oder in Sportgeräte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) und des Bundes bei der Durchführung von Investitionsmaßnahmen an kommunalen und vereinseigenen Sportstätten.

Sie erhalten die Förderung für

  • Modernisierung, Sanierung, einschließlich energetische Sanierung, und Instandsetzung sowie
  • Neubau, Erweiterung und Umbau

von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten und auch für deren Ausstattung mit Sportgeräten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe der Förderung mit Unterstützung des ELER beträgt
    • bei kommunalen Sportstätten bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 300.000 und
    • bei Baumaßnahmen von gemeinnützigen Sportorganisationen bei nationaler Kofinanzierung aus Landesmitteln bis zu 60 Prozent, bei nationaler Kofinanzierung aus kommunalen Mitteln bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000 der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Höhe der Förderung aus Landes- und Bundesmitteln beträgt
    • bei Baumaßnahmen gemeinnütziger Sportvereine und sonstiger gemeinnütziger Träger bis zu 60 Prozent, bei förderfähigen Ausgaben bis EUR 33.000 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und
    • bei Baumaßnahmen des Landessportbundes bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Höhe der Förderung für Bauvorhaben von Sportvereinen des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern beträgt maximal EUR 100.000, in Ausnahmefällen bis zu EUR 500.000.
  • Im Fall von Bauvorhaben müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben von Landkreisen und Gemeinden normalerweise mindestens EUR 25.000 und von gemeinnützigen Sportorganisationen und sonstigen gemeinnützigen Trägern mindestens EUR 5.000 betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig:

  • Als kommunaler Träger, Landessportbund oder sonstiger gemeinnütziger Träger reichen Sie bitte bis zum 30.11. für das Folgejahr zunächst einen formlosen Informationsantrag, als Träger von Einrichtungen des Spitzensports den Förderantrag beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ein. Wurde Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren vollständigen Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) stellen.
  • Als Sportverein und Sportverband reichen Sie in der 1. Stufe über Ihren zuständigen Stadt- und Kreissportbund einen formlosen Informationsantrag beim Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. ein. Nach schriftlicher Bestätigung der Förderwürdigkeit richten Sie den vollständigen Antrag an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?