Förderprogramm

Messen und Ausstellungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft, Messen & Ausstellungen
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Werkstraße 213

19061 Schwerin

Weiterführende Links:
Messen und Ausstellungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen an einer internationalen oder international ausgerichteten Messe teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen und überregionalen, auf internationale Märkte ausgerichteten Messen und Ausstellungen im In- und Ausland. Dazu gehören auch Präsenzteilnahmen an hybriden Messen und Ausstellungen.

Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die Standflächenmiete sowie alle mit der Messe verbundenen und vom Messeveranstalter direkt in Rechnung gestellten Dienstleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Kleinstunternehmen bis zu 50 Prozent,
  • kleine Unternehmen bis zu 40 Prozent und
  • mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 6.000.

Als Unternehmen, das zum Zeitpunkt des Beginns der Messe oder Ausstellung nicht älter als 5 Jahre ist und sich auf einem Messestand oder auf einer Ausstellung präsentiert, können Sie alternativ eine pauschale Start-up-Förderung in Höhe von EUR 2.000 erhalten, falls die Standardförderung unter diesem Betrag liegen würde.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000.

Sie können mit Ihrem Unternehmen pro Kalenderjahr eine Förderung für höchstens 3 Messeteilnahmen erhalten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung des Antragsformulars per E-Mail, im Ausnahmefall auch schriftlich, beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Beachten Sie bitte, dass mit Eingang Ihres Antrags der vorzeitige Vorhabenbeginn (vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides) als genehmigt gilt.

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