Förderprogramm

Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Werkstraße 213

19061 Schwerin

Weiterführende Links:
Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen MV-Serviceportal – Zuschuss zur Umsetzung von Klimaschutzvorhaben in wirtschaftlich tätigen Organisationen beim Land Mecklenburg-Vorpommern beantragen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen, wirtschaftlich tätiger Verein oder öffentliche Einrichtung Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen,
  • die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung,
  • investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem
    • Abwärme- oder Kältenutzung,
    • Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen,
    • Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und
    • Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,
  • investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie
  • Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

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