Förderprogramm

Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Regionalförderung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Werkstraße 213

19061 Schwerin

Weiterführende Links:
Gesundheitszentren und Haus-/Kinderarzt­praxen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern ein Gesundheitszentrum oder eine Arztpraxis neu bauen oder modernisieren wollen oder auch den Kauf eines entsprechenden Gebäudes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die die ambulante medizinische Versorgung im ländlichen Bereich ergänzen und sicherstellen.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Neubau sowie den Aus- und Umbau von Gesundheitszentren und von Haus- und Kinderarztpraxen und
  • den Kauf von Gebäuden, die als Haus- oder Kinderarztpraxen und als Gesundheitszentren genutzt werden sollen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Gesundheitszentren bis zu EUR 750.000 und
  • für Hausarztpraxen oder Kinderarztpraxen bis zu EUR 140.000.

Als Zuwendungsempfänger des öffentlichen Rechts erhalten Sie höchstens 75 Prozent und als Zuwendungsempfänger des Privatrechts höchstens 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung jeweils anzurechnen ist.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

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