Förderprogramm

Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt:

zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

Weiterführende Links:
Leader in Mecklenburg-Vorpommern Formulare für die Antragstellung und Abrechnung von Fördermitteln MV-Serviceportal – Zuschuss für die lokale Entwicklung LEADER beantragen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als lokale Aktionsgruppe (LAG) ein Vorhaben zur lokalen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt von lokalen Aktionsgruppen (LAG) betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.

Sie erhalten die Förderung für

  • Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung – SLE (nicht in den Städten Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar),
  • Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben,
  • im Rahmen der SLE ausgewählte transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben,
  • die Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der SLE und deren Sensibilisierung (nicht in den Städten Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei

  • bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für produktive Investitionen,
  • im Fall von Kooperationsvorhaben höchstens EUR 10.000 je Kooperationsvorhaben,
  • für die Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der SLE und deren Sensibilisierung bis zu 25 Prozent des gesamten öffentlichen Beitrags für die SLE und
  • für Vorhaben zur Umsetzung der SLE und für im Rahmen der SLE ausgewählte transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben normalerweise nicht mehr als 20 Prozent des Gesamtbudgets der LAG oder EUR 312.500.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.

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