Förderprogramm

Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Einrichtung von Agroforstsystemen (AFo-RL M-V)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen in die Neuanlage von streifenförmigen Gehölzflächen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen bei Investitionen zur Neuanlage von streifenförmigen Agroforstgehölzflächen in Kombination mit dem Anbau landwirtschaftlicher Kulturen, die dem Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Einzelnen

  • bis zu EUR 1.566 je Hektar Gehölzstreifen bei Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb,
  • bis zu EUR 4.138 je Hektar Gehölzstreifen bei Pflanzung von Sträuchern,
  • bis zu EUR 5.271 je Hektar Gehölzstreifen bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung,

maximal jedoch EUR 300.000. Diese Obergrenze können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren ausschöpfen.

Der Zuschuss muss je Antragsteller und Antrag mindestens EUR 2.500 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. 

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