Förderprogramm

Umsetzung von Maßnahmen und Einzelprojekten im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen 2020 bis 2025 (ÖAP)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Gießen

Dezernat 51.1 – Landwirtschaft, Marktstruktur

Georg-Friedrich-Händel-Straße 3

35578 Wetzlar

Weiterführende Links:
Förderprogramme – Ökoaktionsplan Ökologischer Landbau

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen des hessischen Ökoaktionsplans umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die Bestandteil des Ökoaktionsplans Hessen (ÖAP) sind oder der Weiterentwicklung und Verbreitung des ökologischen Landbaus, weiterer besonders nachhaltiger Formen der Landwirtschaft sowie der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Produkten in Hessen dienen.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Teilnahme von Erzeugerinnen und Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an anerkannten Qualitätsregelungen:
    • Förderung der Umstellung auf Ökolandbau (Umstellungsprämie) sowie
    • Förderung von Ausgaben für Marktforschungstätigkeiten, Produktentwürfe und Produktentwicklungen und für die Ausarbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Qualitätsregelungen,
  • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen:
    • Förderung von Vorhaben zum Erwerb von Qualifikationen (einschließlich Ausbildungskursen, Workshops und Coaching), zur Umsetzung von Demonstrationsvorhaben und zur Informationsvermittlung sowie
    • Förderung von Maßnahmen der Informationsvermittlung und des Wissenstransfers, mit denen landwirtschaftliche Betriebe ihre Leistungen nach dem „Best-Practice“-Prinzip der eigenen Branche sowie der Öffentlichkeit vorstellen („Nachhaltige landwirtschaftliche Betriebe“),
  • Beratungsdienste,
  • Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
  • Forschung und Entwicklung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für

  • die Teilnahme an einem Biosiegel und dazugehörige Transaktionskosten (Umstellungsprämie) bis zu EUR 3.000 für bis zu 3 Jahre,
  • Demonstrationsvorhaben im Programmbereich „Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen“ bis zu EUR 100.000 für bis zu 3 Jahre und
  • die Entwicklung von Ökomodellregionen 75 Prozent der tatsächlich anfallenden Personalausgaben, höchstens jedoch EUR 50.000 pro teilnehmendem Landkreis je Jahr und ganzer Stelle. Zusätzlich erhält jede Ökomodellregion eine Zuwendung für Sachausgaben in Höhe von bis zu EUR 12.900.

Für alle übrigen Maßnahmen ist die Höhe der Förderung abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Gießen. Beantragen Sie eine Förderung für den Programmteil „Umstellungsprämie“, müssen Sie Ihren Teilnahmeantrag vor Abschluss eines Vertrages mit einer Ökokontrollstelle, spätestens jedoch zusammen mit dem ersten Auszahlungsantrag, bis zum 1.10. des jeweiligen Jahres beim Regierungspräsidium Gießen einreichen.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?