Förderprogramm

Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Ansprechpunkt:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Referat Gesundheitspolitik

Sonnenberger Straße 2/2a

65193 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Telemedizinische intersektorale Gesundheitsnetzwerke

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zusammenarbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk dabei, sich mithilfe von digitalen und telemedizinischen Anwendungen mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zu vernetzen.

Als intersektorales Gesundheitsnetzwerk sind Sie ein Zusammenschluss aus verschiedenen ambulanten und/oder stationären Gesundheitssektoren (Gesundheitsbereichen), die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V, XI oder XII erbringen. Gesundheitssektoren sind unter anderem ambulante Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, ambulante oder stationäre Pflegedienste, (Reha-)Kliniken, Rettungsdienste, Logopädinnen und Logopäden.

Sie erhalten die Förderung für Sachausgaben für Hard- und Software, für konkret zu benennende digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen zur digitalen Vernetzung und Kommunikation der Mitglieder Ihres intersektoralen Gesundheitsnetzwerks untereinander und/oder direkt mit den Patientinnen und Patienten, das sind vor allem

  • schnittstellenoffene Maßnahmen der digitalen Vernetzung zur Koordination von Betreuungsangeboten, Austauschplattformen, Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring, netzwerkübergreifende neue digitale Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten,
  • Migration und Portierung bisheriger Daten und Softwarekomponenten der heterogenen Systeme auf eine von dem intersektoralen Gesundheitsnetzwerk gemeinsam genutzte schnittstellenoffene digitale Anwendung, alternativ Maßnahmen für interoperable Schnittstellen, die einen gemeinsamen Austausch von heterogenen Systeme ermöglichen sowie
  • nur in Verbindung mit den genannten Vorhaben Maßnahmen zur IT-Sicherheit einschließlich des Datenschutzes in dem geförderten Gesundheitsnetzwerk.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für projektbezogene Personalausgaben, die durch die Umsetzung, Durchführung und Evaluation Ihres Vorhabens unmittelbar entstehen, sowie für Gemeinkosten auf die förderfähigen direkten projektbezogenen Personalausgaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 200.000 für maximal 24 Monate.

Ist Ihr Gesundheitsnetzwerk an der Umsetzung eines Landeskonzepts beteilgt, erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Zuschuss muss mindestens EUR 25.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare per E-Mail und zusätzlich postalisch an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Referat Gesundheitspolitik.

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