Förderprogramm

Sportförderrichtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Ansprechpunkt:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Sonnenberger Straße 2/2a

65193 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Sportland Hessen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben im Bereich des Breiten- und auch des Leistungssports umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Projekten, Maßnahmen und Aufgaben des Sports.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Aufgabenfeldern:

  • Leistungssport, vor allem Nachwuchsleistungssport,
  • sportliche Großveranstaltungen, Durchführung von nationalen und internationalen Wettbewerben und Meisterschaften in Hessen,
  • Breiten-, Amateur-, Wettkampf- und Gesundheitssport,
  • Integration im und durch Sport, Integration von Flüchtlingen,
  • Behindertensport und Inklusion im und durch Sport,
  • Sportmedizinische Versorgung,
  • Kampf gegen Doping,
  • Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung im und durch den Sport sowie
  • Förderung von Vereins- oder Verbandsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen maximal 25 Prozent und maximal 85 Prozent der förderfähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

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