Förderprogramm

ESF+ Programm PUSCH (Praxis und Schule)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Ansprechpunkt:

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Referat I.2

Luisenplatz 10

65185 Wiesbaden

Weiterführende Links:
PUSCH Förderprogramm Praxis und Schule (PUSCH) Kundenportal WIBank

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie schulische Maßnahmen zur Unterstützung und Berufsvorbereitung von leistungsschwachen Jugendlichen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Einrichtung von speziellen sozialpädagogisch begleiteten Klassen an Schulen. Diese Klassen ermöglichen den Erwerb des Schulabschlusses von leistungsschwachen Jugendlichen und erhöhen ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personalausgaben, darin eingeschlossen sind Verwaltungsausgaben.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Klasse oder Lerngruppe maximal EUR 80.000 pro Jahr.

Ihren Antrag zur Einrichtung von PUSCH-Klassen oder -Lerngruppen richten Sie bitte bis zum 30.4. eines Jahres an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, Referat I.2.

Als Maßnahmeträger richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. eines Jahres über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), ESF-Consult.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie an einem Interessenbekundungsverfahren teilnehmen. Die Ausschreibung für einen Interessentenaufruf an Träger zur Teilnahme am Programm sowie für Schulen zur Einrichtung von PUSCH-Klassen und -Lerngruppen wird jeweils im 1. Quartal eines Jahres veröffentlicht.

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