Förderprogramm

Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK

Kaiserleistraße 29–35

63067 Offenbach am Main

Tel: 069 913203, Hotline: 0611 7747333

Fax: 069 91324636

WI Bank

Weiterführende Links:
Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Hessen in die ökologische Entwicklung von Gewässern oder in den Hochwasserschutz investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes. Ihre Maßnahme muss dazu dienen, den ökologischen Zustand von Gewässern zu erhalten oder zu verbessern.

Im Bereich der Gewässerentwicklung erhalten Sie die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen und Initialmaßnahmen zur eigendynamischen Entwicklung an Gewässern, die im Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthalten sind,
  • Herstellung der Durchgängigkeit zwischen den Gewässern, vor allem indem Sie Anlagen zum Fischauf- und -abstieg errichten oder Querbauwerke rück- oder umbauen,
  • Renaturierungsmaßnahmen an sonstigen Gewässern, bei denen ein besonders begründetes ökologisches Interesse an der Renaturierung besteht,
  • innovative Projekte, die zum Erreichen eines guten ökologischen Zustands oder Potenzials von Gewässern und zum Hochwasserschutz beitragen,
  • Ablösen von Wasserrechten,
  • Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und konzeptionelle Ausarbeitungen.

Förderfähige Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind:

  • innerörtlicher Ausbau von Gewässern,
  • Erweiterung und Neubau von Leit- und Schutzdeichen sowie Hochwasserschutzmauern,
  • Errichtung, Erweiterung und andere Maßnahmen an Hochwasserrückhaltebecken,
  • vorbeugender Hochwasserschutz durch potenzielle Retentionsräume (Rückhalteräume),
  • Pläne und Karten für ein besseres Hochwassermanagement,
  • Gewässerunterhaltung und Beseitigung von Hochwasserschäden.

Sie erhalten die Förderung auch für wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Wasserwirtschaft und für den Kauf von Grundstücken, wenn dies für die Umsetzung der Maßnahmen nötig ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und beträgt zwischen 20 und 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige Wasserbehörde an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

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