Förderprogramm

Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Smart Cities & Regionen, Digitalisierung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Mobilität
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

HA Hessen Agentur GmbH

Mainzer Straße 118

65189 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Innovationsförderung Hessen – Logistik und Mobilität Innovationsförderung Hessen – Elektromobilität

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie innovative Vorhaben in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität umsetzen, die den Logistikstandort Hessen stärken und die Elektrifizierung des Verkehrs vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Projekten und Maßnahmen, die dazu beitragen, die Ziele der Hessischen Innovationsstrategie in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität zu erreichen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität,
  • Innovationen in der Elektromobilität (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien) sowie Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der für den Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität für

  • gemeinnützige Einrichtungen aus Logistik und Mobilität sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • alle anderen Hochschulen, die Projekte ohne Unternehmensbeteiligung beantragen, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Im Fall von Vorhaben im Bereich der Elektromobilität beträgt die Höhe des Zuschusses für

  • natürliche und juristische Personen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • alle anderen Hochschulen, die Projekte ohne Unternehmensbeteiligung beantragen, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie bitte eine Projektskizze ein. Für den Bereich Logistik und Mobilität richten Sie die Skizze bitte an die House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH, für den Bereich Elektromobilität an die HA Hessen Agentur GmbH. Wenn Ihre Skizze positiv bewertet wird, erhalten Sie unabhängig vom Förderbereich eine Aufforderung, Ihren Antrag bei der HA Hessen Agentur GmbH einzureichen.

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