Förderprogramm

LOEWE – Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Infrastruktur
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Ansprechpunkt:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Abteilung III

Rheinstraße 23–25

65185 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Forschungsförderprogramm LOEWE LOEWE-Förderlinie 3

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie herausragende wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Hessen umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen fördert die Bildung von neuen Zentren und Schwerpunkten an hessischen Hochschulen sowie zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und die Durchführung von FuE-Verbundvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Außerdem werden Professuren anerkannter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Hessen und neuartige Forschungsansätze unterstützt.

Sie erhalten die Förderung aus dem LOEWE-Programm in 5 Förderlinien:

  • LOEWE-Zentren (Förderlinie 1): Gefördert werden bereits etablierte, drittmittelstarke Forschungsverbünde an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Hessen, unter Umständen mit Partnern aus der Wirtschaft, in denen für Hessen bedeutsame Themenfeldern aufgegriffen und zu international sichtbaren und konkurrenzfähigen Forschungskomplexen weiterentwickelt werden.
  • LOEWE-Schwerpunkte (Förderlinie 2): Gefördert werden Forschungsprojekte, mit denen Forschungsbereiche, in denen bereits bedeutende Vorarbeiten geleistet wurden, weiterentwickelt und zu einem Forschungsschwerpunkt ausgebaut werden können.
  • LOEWE-Verbundvorhaben (Förderlinie 3): Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen kleinen und mittleren Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Modul A) sowie zwischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gemeinsam mit kleinen und mittleren Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Modul B), mit denen die Einführung marktfähiger und innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beschleunigt werden kann.
  • LOEWE-Spitzen-Professuren (Förderlinie 4a) und LOEWE-Professuren (Förderlinie 4b): Gefördert werden die Ausstattung einer W3-Professur für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Spitzenstellung in ihrem Fach und die Ausstattung einer W1-Tenure-Track-/W2-Professur für herausragend qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ab 2 und bis zu 7 Jahre nach ihrer Promotion.
  • LOEWE-Exploration (Förderlinie 5): Gefördert werden neuartige, sehr innovative und riskante Forschungsideen, deren Tragfähigkeit in der Förderphase überprüft werden soll.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei LOEWE-Zentren pro Jahr zwischen EUR 1,5 Millionen und EUR 6 Millionen bei einer Förderdauer von 7 Jahren, spätestens ab dem 5. Jahr ist die zusätzliche Drittmittel-Finanzierung in Höhe von 30 bis 50 Prozent des Landeszuschusses verbindlich;
  • bei LOEWE-Schwerpunkten pro Jahr zwischen EUR 500.000 und EUR 1,2 Millionen, die Laufzeit der Einzelprojekte beträgt 4 Jahre;
  • bei LOEWE-Verbundvorhaben je nach Antragstellerin und Antragsteller von 50 bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, pro Projekt zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000, die Laufzeit der Projekte beträgt normalerweise 1 bis 3 Jahre; die Förderung orientiert sich an den Richtlinien zur Innovationsförderung des Landes Hessen;
  • bei LOEWE-Spitzen-Professuren pro Jahr bis zu EUR 600.000 für 5 Jahre, der Eigenanteil darf nicht weniger als 25 Prozent des Zuschusses betragen;
  • bei LOEWE-Professuren pro Jahr bis zu EUR 330.000 für die ersten 6 Jahre (W2) beziehungsweise die ersten 3 Jahre plus 3 Jahre nach erfolgreicher Zwischenevaluation (W1 Tenure Track nach W2), der Eigenanteil darf nicht weniger als 25 Prozent des Zuschusses betragen;
  • für die Förderlinie LOEWE-Exploration pro Jahr zwischen EUR 100.000 und maximal EUR 150.000 für bis zu 2 Jahre.

Die Mittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben. Richten Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von jährlichen ausgeschriebenen Förderstaffeln zu festgelegten Antragsterminen an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Ihren Antrag für LOEWE-Professuren können Sie jederzeit einreichen.

Das Antragsverfahren für KMU-Verbundvorhaben ist zweistufig. Sie können jederzeit Projektskizzen bei der HA Hessen Agentur GmbH einreichen. Wurde Ihr Projekt ausgewählt, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.

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