Richtlinie
IFB-WEGfinanz
Förderrichtlinie für die Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten
Gültig ab 20. Dezember 2021
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1. Was ist das Ziel der Förderung?
Die IFB Hamburg bietet günstige Finanzierungsmittel für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Viele Wohnungseigentümergemeinschaften mit niedrigerem Finanzierungsbedarf können nur schwer von Baufinanzierungsdarlehen profitieren. Deshalb erleichtert die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) mit dem Programm IFB-WEGfinanz den Einsatz von Finanzierungsmitteln zwischen 5.000,00 EUR und 35.000,00 EUR je Wohnungseigentümer.
Für Maßnahmen in Verbindung mit der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) bietet die IFB ein Modernisierungsdarlehen Energie mit bis zu 35.000,00 EUR an. Für übrige Maßnahmen an der Wohnungseigentümergemeinschaft bietet die IFB ein Modernisierungsdarlehen Standard mit bis zu 25.000,00 an. Die Konditionen der Modernsierungsdarlehen orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und können auf der Homepage abgerufen werden.
Die vereinfachte Antragstellung kann für folgende Programme genutzt werden:
- IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) bis maximal EUR 25.000,00
- IFB-Modernisierungsdarlehen Energie bis maximal EUR 35.000,00
- KFW-Altersgerecht Umbauen (Programm 159) bis maximal EUR 25.000,00
Diese Darlehen können mit den Zuschüssen der IFB Hamburg aus den Programmen Wärmeschutz im Gebäudebestand und Barrierefreier Umbau sowie den Bundesprogrammen für Effiziente Gebäude kombiniert werden.
Maßnahmen, die mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) gefördert werden, umfassen:
- Modernisierung und Instandsetzung, z.B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation
- Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau z.B. Dachaufbau
- Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau, z.B. von Balkonen/Loggien
- Balkonsanierung
- Barrierereduzierung, z.B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt
- Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z.B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
- Verbesserung Energieeffizienz, z.B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- Sonstige Baumaßnahmen, z.B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung
Ausgeschlossene Maßnahmen
- Contracting-Vorhaben
- Maßnahmen an Ferien- und Wochenendhäusern
Maßnahmen, die mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen Energie gefördert werden, umfassen:
- Maßnahmen und Kosten, für die eine Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG – Zuschuss) beantragt wird, z.B.
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder
- Einzelmaßnahmen sowie Baubegleitung
2. Wer kann Anträge stellen?
Anträge können Grundeigentümer oder Erbbauberechtigte (Wohnungseigentümer) stellen. Die Abwicklung der Antragstellung für alle interessierten Eigentümer übernimmt und koordiniert die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
3. Welche Maßnahmen werden wie gefördert?
Durch ein vereinfachtes Antrags- und Prüfverfahren können Finanzierungsmittel mit zinsgünstigten Konditionen für Darlehensbeträge (je Wohnungseigentümer) zwischen 5.000,00 EUR und 35.000,00 EUR genutzt werden. Eine grundbuchliche Sicherung der Darlehens erfolgt nicht.
3.1 Eigenkapitalanforderungen
Bei Darlehen bis 20.000,00 EUR müssen die Wohnungseigentümer kein Eigenkapital einbringen, bei darüber hinausgehenden Investitionen sind folgende Eigenmittel erforderlich:
Kosten je Wohnungseigentümer bzw. Kreditnehmereinheit | Einzubringende Eigenmittel | Maximaler KfW-Darlehensbetrag über IFB-WEGfinanz |
---|
bis 20.000,00 EUR | – | max. 20.000,00 EUR |
bis 33.300,00 EUR | mind. 10% | max. 30.000,00 EUR |
bis 41.175,00 EUR | mind. 15% | max. 35.000,00 EUR |
4. Wie sind die Konditionen?
Die Konditionen entsprechen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden Konditionen der KfW und der IFB-Modernisierungsdarlehen Standard und Energie. Die Darlehenslaufzeiten/Konditionen/Zinsen und Zinsbindung zum IFB-Modernsierungsdarlehen Standard entnehmen Sie der Produktinformation zum IFB-Modernsierungsdarlehen. Die Darlehenslaufzeiten/Konditionen/Zinsen und Zinsbindung zum IFB-Modernsierungsdarlehen Energie entnehmen Sie dem Anhang 2.
Bei diesem Förderprogramm wird keine Verwaltungsgebühr für die Bewilligung und Amtshandlungen im Rahmen der Verwaltung der Fördermittel gemäß der Gebührenordnung für die Hamburgische Investitions- und Förderbank erhoben (Nr. 1 der Anlage zur Gebührenordnung). Alle übrigen Gebühren der Gebührenordnung werden erhoben.
5. Welche Rechtsgrundlage gilt?
Aufgrund von § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz – HmbWoFG) erlässt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt diese Förderrichtlinie. Die Förderung erfolgt als besondere Wohnraumförderung. Die jeweiligen Fördermaßnahmen werden gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hamburgische Investition- und Förderbank (IFB-Gesetz) von der IFB Hamburg durchgeführt.
6. Wo kann man die Förderung beantragen?
Die IFB Hamburg berät Sie bei allen Fragen zur Förderung und begleitet Sie beim Antrags-verfahren. Informationen zu allen Programmen der IFB Hamburg sowie Förderrichtlinien und Formulare finden Sie unter www.ifbhh.de.
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. 040/248 46-0
Fax 040/248 46-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de
Beratungstermine – nur nach telefonischer Absprache – in der Zeit von:
Montag bis Donnerstag 08.00–17.00 Uhr
Freitag 08.00–15.00 Uhr