Förderprogramm

IFB-Modernisierungsdarlehen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Hamburg eine Immobilie selbst nutzen oder vermieten und deren Modernisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert die Modernisierung von selbstgenutzten und vermieteten Wohnimmobilien in Hamburg.

Das Darlehen wird mit festen Konditionen für die gesamte Laufzeit gewährt.

Sie können ein Darlehen für folgende Maßnahmen erhalten:

  • Kosten des Baugrundstücks,
  • Baukosten einschließlich Baunebenkosten,
  • Kosten der Außenanlagen,
  • beim Erwerb: der Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten.

Die Darlehenshöhe beträgt bis zu EUR 100.000.

Die Darlehenslaufzeit beträgt 25 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über ein Finanzierungsinstitut an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Das IFB-Modernisierungsdarlehen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis sind oder ein Daueraufenthaltsrecht haben.

Das Darlehen wird nur in Kooperation mit Kreditinstituten gewährt, die auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen mit der IFB Hamburg vereinbart haben.

Sie müssen ausreichend leistungsfähig und zuverlässig sein.

Sie müssen eine Eigenleistung erbringen, die mindestens die Nebenkosten sowie 50 Prozent der erforderlichen Modernisierungskosten abdeckt. In der Regel sind das rund 15 Prozent der Gesamtkosten.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

IFB-Modernisierungsdarlehen

1. Was ist das Ziel der Förderung?

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt langfristige Darlehen zur Modernisierung von Wohnimmobilien.

Wohnungseigentümergemeinschaften können eine vereinfachte Antragstellung nutzen. Das Verfahren sowie die Kriterien können Sie der Förderrichtlinie IFB-WEGfinanz entnehmen.

2. Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden durchführen.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels i. S. d. Aufenthaltsgesetzes bzw. einer Niederlassungserlaubnis i. S. d. Aufenthaltsgesetzes sind oder ein Daueraufenthaltsrecht i. S. d. Freizügigkeitsgesetzes/EU haben.

WICHTIGER HINWEIS:

Die IFB Hamburg gewährt dieses Darlehen nur in Kooperation mit Kreditinstituten, die auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen mit der IFB Hamburg vereinbart haben.

3. Welche Maßnahmen werden gefördert?

Folgende Maßnahmen an Wohngebäuden können gefördert werden:

  • Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau z. B. Dachaufbau
  • Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau, z. B. von Balkonen oder Loggien
  • Balkonsanierung
  • Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt
  • Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
  • Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. Bei der Durchführung sind u. a. die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten.
  • Sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung.

Ausgeschlossene Maßnahmen

Ausgeschlossen von einer Förderung sind:

  • Contracting-Vorhaben
  • Maßnahmen an Ferien- und Wochenendhäusern

3.1. Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aus Darlehen, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

4. Wie sind die Förderkonditionen?

4.1. Umfang der Finanzierung

Das maximale Darlehensvolumen sind 25.000,– € und es können damit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit mitfinanziert werden.

4.2. Darlehenslaufzeiten

Die möglichen Darlehenslaufzeiten betragen:

  • mindestens 5 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr.
  • bis zu 30 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

4.3. Konditionen

Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Die IFB Hamburg stellt die jeweiligen Zinskonditionen unter www.ifbhh.de zur Verfügung.

Bei Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Darlehenslaufzeit. Bei Darlehen mit mehr als 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz für 10 Jahre festgeschrieben.

Die Zinsen sind monatlich nachträglich fällig.

Auszahlung: 100 %

4.4. Zinssätze/Zinsbindung

Die jeweils geltenden Zinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß Preisangaben-Verordnung (PAngV)) sind der Konditionenübersicht für das IFB-Modernisierungsdarlehen zu entnehmen, die unter www.ifbhh.de abgerufen werden können.

Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der IFB Hamburg geltenden Programmzinssatz zugesagt. Der Zinssatz des Darlehens wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren festgeschrieben.

Abruffrist/Bereitstellungsprovision:

Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Danach wird die Abruffrist ohne gesonderten Antrag in 6-Monatsschritten um maximal 24 Monate verlängert. Es wird eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und 4 Monate nach Zusagedatum für den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag fällig.

4.5. Tilgung

Die Tilgung erfolgt nach Ablauf des tilgungsfreien Anlaufjahres in gleich hohen monatlichen Raten. Während des Tilgungsfreijahres sind lediglich Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge zu leisten. Sondertilgungen sind nicht zulässig. Die vorzeitige und vollständige Rückzahlung ist ohne Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung für das IFB-Modernisierungsdarlehen möglich.

4.6. Sicherheiten

Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen dem Darlehensnehmer und der IFB Hamburg vereinbart. Grundsätzlich erfolgt die Absicherung durch Eintragung einer Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung gem. Vordruck der IFB Hamburg im Grundbuch des Finanzierungsobjekts an ausbedungener Rangstelle.

5. Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Beginn des Vorhabens.

Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Die Antragstellung im Zuge von Modernisierungen von Eigentümergemeinschaften erfolgt über die Förderrichtlinie IFB-WEGfinanz.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antragsformular/ Ausweise
  • Selbstauskunft
  • Kostenvoranschläge
  • Einkommensnachweise der letzten 6 Monate (bei Selbstständigen: Gewinnermittlungen der letzten zwei Jahre)
  • Objektunterlagen (aktueller Grundbuchauszug, aktuelle Finanzierungsbelastung, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, Fotos, Zeichnungen)

Die IFB Hamburg behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies aus ihrer Sicht für die Bearbeitung notwendig ist.

6. Welche allgemeinen Anforderungen gelten?

6.1. Anforderungen an den Darlehensnehmer

Die Tragbarkeit der Belastung ist durch Vorlage von Bescheinigungen über die nachhaltig gesicherten Einnahmen nachzuweisen. Zur Belastung gehören insbesondere die Zinsen und die Tilgung für die für das Bauvorhaben eingesetzten Darlehen sowie die Bewirtschaftungskosten. Eine Finanzierung ist ausgeschlossen, wenn die Prüfung ergibt, dass die Tragbarkeit der Belastung nach den bei der IFB Hamburg geltenden Grundsätzen auf Dauer nicht gewährleistet erscheint.

Der Darlehensnehmer muss die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Die Sicherheit muss ausreichend sein. Zur Prüfung kann die IFB Hamburg alle geeignet erscheinenden Auskünfte und Unterlagen einholen und verlangen.

Die Finanzierung der Baumaßnahme ist insgesamt sicherzustellen und mit aus Sicht der IFB Hamburg geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Auch nach Abschluss des Bauvorhabens hat der Darlehensnehmer der IFB Hamburg jährlich und auf Anforderung alle Auskünfte zur Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit zu erteilen (§ 18 Kreditwesengesetz).

6.2. Prüfungsrecht

Die IFB Hamburg, die Behörden und der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg sind berechtigt, alle für die Gewährung und Belassung der Fördermittel maßgeblichen Umstände zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Antragsteller hat jederzeit auf Verlangen Auskunft zu erteilen, Einsicht zu gewähren und die Unterlagen vorzulegen.

6.3. Haftungsausschluss

Die IFB Hamburg erteilt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nach bestem Wissen Rat und Auskunft. Dies geschieht unter Ausschluss jeder Verbindlichkeit. Insbesondere können sich Antragsteller nicht auf Förderinformationen, die zum Zeitpunkt des Bewilligungsbeschlusses ungültig geworden sind bzw. darauf beruhende Auskünfte, berufen. Änderungen bleiben vorbehalten.

7. Welche Rechtsgrundlage gilt?

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Hamburgische Investitions- und Förderbank im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW). Die jeweiligen Fördermaßnahmen werden von der IFB Hamburg durchgeführt. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Erhöhung bereits gewährter Fördermittel. Die IFB Hamburg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

8. Wo kann man die Förderung beantragen?

Die Förderung wird über ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl beantragt, die den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen an die IFB Hamburg weiterreicht. Die gewählte Bank muss eine Kooperationsvereinbarung mit der IFB Hamburg geschlossen haben.

Die IFB Hamburg berät Sie bei allen Fragen zur Förderung und begleitet Sie beim Antragsverfahren. Informationen zu allen Programmen der IFB Hamburg sowie Förderrichtlinien und Formulare finden Sie unter www.ifbhh.de.

Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. 040/248 46-0 | Fax 040/248 46-432
info@ifbhh.de | www.ifbhh.de

Beratungstermine – nur nach telefonischer Absprache – in der Zeit von:

Montag bis Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 16.00 Uhr

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