Richtlinie
Hamburg-Kredit Global Förderrichtlinie zur Gewährung zweckgebundener Refinanzierungsmittel an Kreditinstitute
1. Was ist Ziel der Förderung?
Beim Hamburg-Kredit Global handelt es sich um zweckgebundene Refinanzierungsmittel, die Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden, damit diese sie an ihre Kunden zu besonders günstigen Konditionen und unter Einhaltung bestimmter Förderzwecke weiterreichen. Er dient zur Finanzierung von Investitionsvorhaben in Hamburg. Dabei werden zinsgünstige Refinanzierungsmittel der IFB Hamburg über die Hausbanken bereitgestellt. Die Gewährung von Globaldarlehen fällt unter die in § 4 Abs. 1 Nrn. 1a) – 1n), 1q) IFB-Gesetz genannten öffentlichen Förderaufgaben in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 1. IFB-Gesetz und damit in den Aufgabenbereich der IFB Hamburg. Dies sind für den Bereich Wirtschaft die Mittelstandsförderung und Wachstumsfinanzierung von Unternehmen sowie Infrastrukturmaßnahmen .
Mit dem neuen Programm ergänzt die IFB Hamburg die Produktpalette im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung.
2. Wer kann Anträge stellen?
Gefördert werden können Unternehmen, Unternehmer und Unternehmerinnen entweder mit Sitz in Hamburg und/oder der Investitionsort ist Hamburg. Es gilt in diesem Programm das Hausbankenprinzip. Daher können alle in Deutschland eingetragenen und ansässigen Kreditinstitute, die ein Unternehmen, Unternehmer oder Unternehmerin in Hamburg finanzieren, den Antrag stellen. Eine Beschränkung hinsichtlich Unternehmensgröße oder Branche gibt es grundsätzlich nicht. Die Bonität des Endkreditnehmers bzw. der Endkreditnehmerin darf nicht schlechter als eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 2,30% (entspricht IFB Hamburg-Rating Note 5) sein.
3. Was wird gefördert?
3.1 Investitionen
Gefördert werden Investitionen in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z.B.:
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von Asset Deals
- Immaterielle Vermögenswerte, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Knowhow oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (zur Selbst-/Eigennutzung sowie Vermietung/Verpachtung)
- Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung/-verpachtung ist nur möglich, sofern der Mieter/ Pächter die Antragskriterien erfüllt.
3.2 Infrastrukturmaßnahmen
Finanziert werden können über die Hausbanken Maßnahmen für die Infrastruktur der FHH in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt und Gewerbeflächen. Infrastrukturmaßnahmen können z.B. Verkehrswegebau, Energie-/Wasserversorgung und -entsorgung, Klimafolgeanpassungen, Telekommunikation, sowie Gewerbeflächenentwicklungen sein. Voraussetzung ist eine Maßnahme in die Infrastruktur der FHH.
Endkreditnehmer bzw. Antragsteller über die Hausbanken können sein die FHH, eine ihrer Beteiligungen, Sondervermögen bzw. Unternehmen, an denen die FHH beteiligt ist sowie oder eine von der FHH abhängige bzw. beauftragte Organisation.
3.3 Ausnahmen
Ausgeschlossen von einer Förderung sind:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen,
- Sanierungskredite,
- Betriebsmittelfinanzierungen.
4. Wie sind die Förderkonditionen?
Durch das Globaldarlehen werden den Hausbanken Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und/oder Mittel der IFB Hamburg aus einer eigenen Refinanzierung am Kapitalmarkt zur Verfügung gestellt, die zur Refinanzierung von Einzelengagements dienen und von den Hausbanken in vollem Umfang an kleine, mittelständische und große Unternehmen sowie freiberuflich Tätige oder kommunalnahe Unternehmen („Enddarlehensnehmer“) weitergeleitet werden. In dem Darlehensvertrag zwischen Hausbank und Enddarlehensnehmer werden Laufzeiten und Tilgungsstrukturen individuell vereinbart. Der vom Enddarlehensnehmer an die Hausbank zu zahlende Sollzinssatz basiert auf einem Refinanzierungszinssatz, den die IFB Hamburg an den jeweiligen Refinanzierungsgläubiger zu zahlen hat, und beinhaltet Margen für die IFB Hamburg und die Hausbank. Der aus der Refinanzierung gewonnene Vorteil wird von der Hausbank an die Enddarlehensnehmer weitergegeben und ist durch die Hausbanken entsprechend zu belegen. Um die Weitergabe des Vorteils zu gewährleisten, müssen die Hausbanken das Risikogerechte Zinssystem (RGZS) der KfW anwenden und belegen.
Die Kreditlaufzeiten liegen zwischen 3 Jahre bis 30 Jahre.
Maßgeblich für die Laufzeit des Globaldarlehens ist die kürzeste Laufzeit (Duration) des dem Globaldarlehen zugrundeliegenden Kreditportfolios.
5. Wie erfolgt die Antragstellung?
Die IFB Hamburg gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Der Antrag für ein Globaldarlehen erfolgt telefonisch oder per E-Mail/Fax der Hausbank, unter Nennung von Laufzeit, Tilgung, Zinsmethode, ggfs. Kreditnehmer bzw. Kreditnehmerin (sofern schon bekannt).
Sollte sich bei der Belegungsprüfung herausstellen, dass einzelne Kreditengagements gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben verstoßen würden, behalten wir uns vor, einzelne Kreditengagements von der Belegung auszuschliessen.
Die Dokumentation erfolgt mittels Globaldarlehensvertrag anhand eines entsprechenden Übergabedokuments, das alle relevanten Daten und Informationen enthält.
Die IFB Hamburg vergibt für das Globaldarlehen Beihilfen unter der „De-minimis“- Verordnung [Verordnung (EG) Nummer 1407/2013, veröffentlicht im Amtsblatt der EG, L 352/1 am 24.12.2013].
Eine Antragsbewilligung ist von der Zustimmung der IFB Hamburg abhängig, aus der Antragstellung entsteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Gewährung des Hamburg-Kredit Global.
Die IFB Hamburg behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.