Förderprogramm

Förderung der Suchthilfe und Suchtprävention

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Hamburger Straße 47

22083 Hamburg

Weiterführende Links:
Suchtberatungsstellen – Ambulante Suchtberatung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Hamburg Projekte im Bereich der Suchthilfe und Suchprävention anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Ihre Maßnahmen zur bedarfsgerechten und zielgruppenorientierten Versorgung suchtkranker Menschen und Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention.

Sie erhalten die Förderung im Rahmen der Suchthilfe für

  • den Betrieb von niedrigschwelligen Sucht- und Drogenhilfeeinrichtungen, Notübernachtungseinrichtungen für von illegalen Drogen abhängige und hierdurch gesundheitlich sowie sozial stark beeinträchtigte Menschen
  • den Betrieb von sozialraumorientiert arbeitenden Beratungsstellen,
  • Suchtberatung für Inhaftierte, psychosoziale Betreuung für Substituierte, Spezialberatungsangebote für besondere Bevölkerungsgruppen und ambulante Nachsorgeangebote.

Sie bekommen die Förderung im Rahmen der Suchtprävention für:

  • Präventionsangebote für die Allgemeinbevölkerung,
  • Präventionsmaßnahmen und -veranstaltungen,
  • Schulung von Fachkräften sowie Multiplikatoren im Hinblick auf Früherkennung und Frühintervention.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens zum 30.6. für das Folgejahr schriftlich bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration ein.

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