Förderprogramm

Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Wohnungsbau & Modernisierung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Referat Pflegeversicherung und Zuwendungssteuerung G 134

Hamburger Straße 47

22083 Hamburg

Weiterführende Links:
Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie den Neu- oder Umbau von Immobilien zu Wohnungen oder Pflegeeinrichtungen für pflege- und assistenzbedürftige Menschen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert kleinräumige, quartiersorientierte Wohn- und Versorgungsformen für pflege- und assistenzbedürftige Menschen.

Sie erhalten die Förderung für:

  • Neubau, Umbau und Ausbau von geeignetem Wohnraum und von Gemeinschaftsflächen in Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften, Wohngruppen in Wohneinrichtungen,
  • Neubau, Umbau und Ausbau von außerhalb, in unmittelbarer Nähe zu Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften und Wohngruppen liegenden Gemeinschaftsräumen sowie von weiteren Wohnformen, die der Zielsetzung der Förderrichtlinie entsprechen,
  • Erstausstattung von Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftsräumen,
  • Maßnahmen zum Einsatz altersgerechter Assistenzsysteme,
  • Maßnahmen zur fachlichen Organisations- und Personalentwicklung in entsprechenden Wohneinrichtungen und ambulanten Diensten,
  • Maßnahmen zum Aufbau und zur nachhaltigen Selbstorganisation in entsprechenden Wohnformen,
  • Maßnahmen zum Aufbau und zur Etablierung von Strukturen im Quartier, die eine auf Dauer ausgerichtete pflegerische Versorgung, die Teilhabe oder die Selbstorganisation und Selbsthilfe der Bürgerinnen und Bürger fördern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Wohnform und beträgt

  • für die Schaffung einer Wohngemeinschaft, Hausgemeinschaft oder Wohngruppe: 125.000 EUR,
  • für das Schaffen einer Pflegewohnung auf Zeit: 75.000 EUR,
  • für die Erstausstattung von Gemeinschaftsflächen je nach Wohnform bis zu 50.000 EUR,
  • für die Erstausstattung einer Pflegewohnung auf Zeit bis zu 25.000 EUR,
  • für Maßnahmen der Selbstorganisation bis zu 15.000 EUR,
  • für Maßnahmen zur Organisations- und Personalentwicklung für ambulante Dienste bis zu 30.000 EUR,
  • für Maßnahmen zum Einbau von zielgruppenspezifischen Assistenzsystemen bis zu 100.000 EUR,
  • für Maßnahmen zum Aufbau und Etablierung von nachbarschaftlichen Strukturen bis zu 60.000 EUR.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?