Förderprogramm

Starthaus Coachingprogramm (BRUT)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Ansprechpunkt:

Starthaus Bremen

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Domshof 14/15

28195 Bremen

Weiterführende Links:
Starthaus Coachingprogramm

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine innovative Gründungsidee im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung erhalten.

Volltext

Das Land Bremen fördert Sie als fachlich qualifizierte Existenzgründerinnen und -gründer mit einem Coachingprogramm bei der erfolgreichen Gründung Ihres innovativen Unternehmens.

Gefördert werden Sie dabei in folgenden Förderbausteinen:

  • Geschäftsentwicklung, Businessplanung und betriebswirtschaftliche Qualifizierung,
  • Akquise-, Markteintritts-, Vertriebs- und Marketingtraining,
  • Sozialkompetenztraining,
  • Gründungs-Intensivbegleitung durch Feedbackgespräche zu allen oben genannten Geschäftsbereichen,
  • Peergroup-Ansatz und Networking-Angebote sowie
  • finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt.

Sie erhalten die Förderung in Form von Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen und als Zuschuss.

Der Zuschuss in einer Höhe von maximal EUR 8.500 wird Ihnen ausschließlich im Paket mit den Förderbausteinen gewährt.

Ihren Antrag richten Sie bitte jeweils zum 31.1. und 31.8. eines Jahres an das Starthaus Bremen und Bremerhaven. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung eine schriftliche Bewerbung gemäß Antragsunterlagen und ein ausführliches Informationsgespräch voraussetzt.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gründerinnen oder Gründer in der Gründungsvorbereitungsphase, die einen (Fach-)Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. 

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben eine feste Gründungsabsicht und eine konkrete Idee für eine Gründung, die im Land Bremen realisiert wird.
  • Ihr Gründungsprojekt ist im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte angesiedelt und beruht auf Ihrer persönlichen Fachkompetenz.
  • Sie dürfen noch keine wesentlichen Weichen zur Gründung gestellt haben. Hierunter fallen zum Beispiel der Abschluss eines Kreditvertrags, die Gründung einer GmbH, die Annahme eines Großauftrags oder Ähnliches.
  • Sie dürfen noch nicht in erheblichem Umfang unternehmerisch tätig sein. Als Obergrenze gilt hier ein Umsatz von EUR 10.000.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Existenzgründungen in der Pre-Seed bis zur Seed-Phase im Rahmen des Starthaus-Coachingprogramms

[Vom 1. September 2020]

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck ist es, Existenzgründungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen zu unterstützen. Zu diesem Zweck erhalten potenzielle Existenzgründer/innen eine fachliche Unterstützung und Begleitung zur professionellen Weiterentwicklung ihrer Gründungsidee, um perspektivisch eine Vollerwerbsexistenz über eine Unternehmensgründung zu ermöglichen. Die Vermittlung der Kompetenzen soll Gründer/innen als Hilfe zur Selbsthilfe dienen. Nach dieser Richtlinie sollen Gründungen, vornehmlich aus Hochschule und Universität, mit wissensbasiertem, technologieorientierten und innovativen Ansatz gefördert werden, um eine planvolle Umsetzung der Gründungsvorhaben mit dem Coaching und einer leistungsbezogenen Zuwendung zu .unterstützen.

1.2 Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen gewährt durch die BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH als Bewilligungsbehörde Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründer/innen auf der Grundlage und unter Beachtung

  • dieser Förderrichtlinie,
  • der geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 23 und 44 der Bremischen Landeshaushaltsordnung (BremLHO) und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV);
  • der §§ 48, 49 und 49a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) in der jeweils geltenden Fassung.

1.3 Ein Anspruch des/r Antragstellers/in auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

1.4 Antragsberechtigt sind natürliche Personen, deren Förderung keine Beihilfe im Sinne des Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellt.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von Zuschüssen nach Erarbeitung von Meilensteinaufgaben (Meilensteinförderung), in denen folgende Entwicklungsphasen bearbeitet werden:

  • Erarbeitung eines Geschäftskonzeptes (Businessplan) und Vorbereitung einer Unternehmensgründung
  • Weiterentwicklung der Produkt-/Dienstleistungsidee zu einem verkaufsfähigen Angebot innerhalb der Programmlaufzeit
  • Qualifizierung und Vorbereitung für die Rolle als Unternehmer/in durch Teilnahme am ca. 100-stündigen Ausbildungsprogramm
  • Vorbereitung der Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit im Bundesland Bremen und Abwicklung erster Kundenaufträge

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit mindestens einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder mit einem (Fach-) Hochschulabschluss und fester Gründungsabsicht im Land Bremen, die über eine eigene, schriftlich dokumentierte Geschäftsidee verfügen (Ideenträger/innen, Existenzgründer/innen) und sich noch in der Gründungsvorbereitungsphase befinden.

Das Gründungsprojekt des/r Antragsteller/in sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • technologieorientierte oder wissensbasierte Dienstleistungs-/Produktidee oder eine wissensintensive Dienstleistungsidee, die auf eigener Fachkompetenz bzw. Fachkompetenz der Antragsteller/innen beruht und
  • die Gründung und Realisierung des Gründungsvorhabens (Geschäftssitz) muss im Bundesland Bremen erfolgen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Der/die Zuwendungsempfänger-/in sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • zum Zeitpunkt der Antragsbescheidung wird noch keine wesentliche unternehmerische Tätigkeit ausgeübt (Kriterien: bereits erhaltene Aufträge, erzielte Umsätze, getätigte Anschaffungen, abgeschlossene Verträge)
  • das geplante Gründungsvorhaben muss auf eigener Fachkompetenz basieren, nachgewiesen zum Beispiel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium (Bachelor oder Master) oder einschlägige Berufserfahrung
  • sofern sich der/die Antragsteller/in noch in Ausbildung/Weiterbildung (z.B. Studium) befindet, sollte diese bis drei Monate nach Programmstart abgeschlossen sein
  • zum Start des Coachingprogramms sollte eine konkrete Geschäftsidee, ein Prototyp bzw. eine klar definierte Idee für ein Dienstleistungsangebot vorhanden sein
  • die Teilnahme an allen unter Coaching-Bausteinen (Ziffer 5.2.1 Bausteine 1. bis erforderlichen Bausteine mit einem wöchentlichen Zeitaufwand von ca. 15 Stunden

4.2 Vor Antragstellung müssen die potenziellen Existenzgründer/innen ein Bewerbungsverfahren (Bewerbung und Bewerbungsgespräch) mit der bewilligenden Stelle durchlaufen und eine positive Entscheidung als Zuwendungsvoraussetzung erhalten haben.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung (Projektförderung) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

5.2 Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 8.500 EUR unter Zugrundelegung eines Festbetrages:

5.2.1 Teilnahme am 12-monatigen Ausbildungsprogramm im Umfang von 100 Stunden zur sorgfältigen Gründungsvorbereitung ist die grundsätzliche Voraussetzung zur Gewährung des Zuschusses. Folgende Meilensteine (1 bis 4) sind innerhalb der Programmlaufzeit zu durchlaufen:

Meilensteine:

1. Konkretisierung des Dienstleistungs-/Produktangebotes, Zielgruppendefinition und Nutzenversprechen, Kundenbefragung, Leistungserstellungsprozess, Markt- und Wettbewerbsübersicht, Positionierung und Markteintrittsplanung (85 Stunden, Zuschuss 3.500 EUR)

2. Betriebswirtschaftliche Planung und Kalkulation für fünf Geschäftsjahre (35 Stunden, Zuschuss 1.500 EUR)

3. Businesskonzepterstellung für fünf Geschäftsjahre (45 Stunden, Zuschuss 2.000 EUR)

4. Präsentation und Präsentationstag (35 Stunden, Zuschuss 1.500 EUR)

5.2.2. Die finanzielle Förderung ist eine Zuschussförderung, die für die Bearbeitung der unter 5.2.1 insgesamt vier Meilensteinaufgaben gegen Arbeitszeitnachweise gewährt wird (Gesamtzeitaufwand für die Meilensteinbearbeitung: 200 Stunden). Voraussetzung für die abschnittweise Auszahlung des Zuschusses ist der Abschluss eines Meilensteins.

5.3 Der Zuschuss wird ausschließlich im Paket mit den Förderbausteinen 1. bis 4. gewährt. Die Teilnahme am 100-stündigen Starthaus-Coaching-Programm ist verpflichtende Voraussetzung für die Auszahlung der projektbezogenen, direkten finanziellen Förderung.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Eine Förderung über die Bundesförderprogramme EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer (EXIST-Bundesmittel, www.exist.de) ist mit einer Teilnahme an dem unter 5.2.1 genannten Ausbildungsprogramm und der beratenden Begleitung bei der Erarbeitung des Geschäftskonzeptes (Meilenbausteine 1. bis 4.) kombinierbar.

6.2 Eine parallele/zeitgleiche direkte finanzielle Förderung aus anderen bremischen Mitteln oder EXIST-Bundesmitteln (EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer) und der unter 5.2.1 genannten personenbezogenen direkten finanziellen Förderung (Meilenbausteine 1 bis 4) ist ausgeschlossen,

6.3 Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ausnahmen von diesen Grundsätzen zulassen.

7 Verfahren

7.1 Antragsverfahren – Die Antragstellung erfolgt über ein dreistufiges Verfahren:

  • Einreichung einer Kurzbewerbung (Formular unter www.starthaus-bremen.de) jeweils zu den Stichtagen 31. Januar und 31. August eines jeden Jahres.
  • Präsentation des Projektvorhabens im Rahmen eines 60-minütigen Auswahlgesprächs mit einem Auswahlgremium
  • Einreichung eines Vollantrages auf Empfehlung durch das Auswahlgremium (Vollantragsformulare werden ausgehändigt)
  • Anträge sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen:
    Starthaus Bremen
    c/o Bremer Aufbau-Bank GmbH
    Andreas Mündl u. Daniela Kichhoff
    Domshof 14/15
    28195 Bremen
    Tel. 0421/9600-372
    info@starthaus-bremen.de

7.2 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

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