Richtlinie
Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Existenzgründungen in der Pre-Seed bis zur Seed-Phase im Rahmen des Starthaus-Coachingprogramms
[Vom 1. September 2020]
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck ist es, Existenzgründungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen zu unterstützen. Zu diesem Zweck erhalten potenzielle Existenzgründer/innen eine fachliche Unterstützung und Begleitung zur professionellen Weiterentwicklung ihrer Gründungsidee, um perspektivisch eine Vollerwerbsexistenz über eine Unternehmensgründung zu ermöglichen. Die Vermittlung der Kompetenzen soll Gründer/innen als Hilfe zur Selbsthilfe dienen. Nach dieser Richtlinie sollen Gründungen, vornehmlich aus Hochschule und Universität, mit wissensbasiertem, technologieorientierten und innovativen Ansatz gefördert werden, um eine planvolle Umsetzung der Gründungsvorhaben mit dem Coaching und einer leistungsbezogenen Zuwendung zu .unterstützen.
1.2 Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen gewährt durch die BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH als Bewilligungsbehörde Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründer/innen auf der Grundlage und unter Beachtung
- dieser Förderrichtlinie,
- der geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 23 und 44 der Bremischen Landeshaushaltsordnung (BremLHO) und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV);
- der §§ 48, 49 und 49a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) in der jeweils geltenden Fassung.
1.3 Ein Anspruch des/r Antragstellers/in auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.4 Antragsberechtigt sind natürliche Personen, deren Förderung keine Beihilfe im Sinne des Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellt.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von Zuschüssen nach Erarbeitung von Meilensteinaufgaben (Meilensteinförderung), in denen folgende Entwicklungsphasen bearbeitet werden:
- Erarbeitung eines Geschäftskonzeptes (Businessplan) und Vorbereitung einer Unternehmensgründung
- Weiterentwicklung der Produkt-/Dienstleistungsidee zu einem verkaufsfähigen Angebot innerhalb der Programmlaufzeit
- Qualifizierung und Vorbereitung für die Rolle als Unternehmer/in durch Teilnahme am ca. 100-stündigen Ausbildungsprogramm
- Vorbereitung der Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit im Bundesland Bremen und Abwicklung erster Kundenaufträge
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit mindestens einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder mit einem (Fach-) Hochschulabschluss und fester Gründungsabsicht im Land Bremen, die über eine eigene, schriftlich dokumentierte Geschäftsidee verfügen (Ideenträger/innen, Existenzgründer/innen) und sich noch in der Gründungsvorbereitungsphase befinden.
Das Gründungsprojekt des/r Antragsteller/in sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- technologieorientierte oder wissensbasierte Dienstleistungs-/Produktidee oder eine wissensintensive Dienstleistungsidee, die auf eigener Fachkompetenz bzw. Fachkompetenz der Antragsteller/innen beruht und
- die Gründung und Realisierung des Gründungsvorhabens (Geschäftssitz) muss im Bundesland Bremen erfolgen.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Der/die Zuwendungsempfänger-/in sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- zum Zeitpunkt der Antragsbescheidung wird noch keine wesentliche unternehmerische Tätigkeit ausgeübt (Kriterien: bereits erhaltene Aufträge, erzielte Umsätze, getätigte Anschaffungen, abgeschlossene Verträge)
- das geplante Gründungsvorhaben muss auf eigener Fachkompetenz basieren, nachgewiesen zum Beispiel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium (Bachelor oder Master) oder einschlägige Berufserfahrung
- sofern sich der/die Antragsteller/in noch in Ausbildung/Weiterbildung (z.B. Studium) befindet, sollte diese bis drei Monate nach Programmstart abgeschlossen sein
- zum Start des Coachingprogramms sollte eine konkrete Geschäftsidee, ein Prototyp bzw. eine klar definierte Idee für ein Dienstleistungsangebot vorhanden sein
- die Teilnahme an allen unter Coaching-Bausteinen (Ziffer 5.2.1 Bausteine 1. bis erforderlichen Bausteine mit einem wöchentlichen Zeitaufwand von ca. 15 Stunden
4.2 Vor Antragstellung müssen die potenziellen Existenzgründer/innen ein Bewerbungsverfahren (Bewerbung und Bewerbungsgespräch) mit der bewilligenden Stelle durchlaufen und eine positive Entscheidung als Zuwendungsvoraussetzung erhalten haben.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
5.1 Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung (Projektförderung) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
5.2 Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 8.500 EUR unter Zugrundelegung eines Festbetrages:
5.2.1 Teilnahme am 12-monatigen Ausbildungsprogramm im Umfang von 100 Stunden zur sorgfältigen Gründungsvorbereitung ist die grundsätzliche Voraussetzung zur Gewährung des Zuschusses. Folgende Meilensteine (1 bis 4) sind innerhalb der Programmlaufzeit zu durchlaufen:
Meilensteine:
1. Konkretisierung des Dienstleistungs-/Produktangebotes, Zielgruppendefinition und Nutzenversprechen, Kundenbefragung, Leistungserstellungsprozess, Markt- und Wettbewerbsübersicht, Positionierung und Markteintrittsplanung (85 Stunden, Zuschuss 3.500 EUR)
2. Betriebswirtschaftliche Planung und Kalkulation für fünf Geschäftsjahre (35 Stunden, Zuschuss 1.500 EUR)
3. Businesskonzepterstellung für fünf Geschäftsjahre (45 Stunden, Zuschuss 2.000 EUR)
4. Präsentation und Präsentationstag (35 Stunden, Zuschuss 1.500 EUR)
5.2.2. Die finanzielle Förderung ist eine Zuschussförderung, die für die Bearbeitung der unter 5.2.1 insgesamt vier Meilensteinaufgaben gegen Arbeitszeitnachweise gewährt wird (Gesamtzeitaufwand für die Meilensteinbearbeitung: 200 Stunden). Voraussetzung für die abschnittweise Auszahlung des Zuschusses ist der Abschluss eines Meilensteins.
5.3 Der Zuschuss wird ausschließlich im Paket mit den Förderbausteinen 1. bis 4. gewährt. Die Teilnahme am 100-stündigen Starthaus-Coaching-Programm ist verpflichtende Voraussetzung für die Auszahlung der projektbezogenen, direkten finanziellen Förderung.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
6.1 Eine Förderung über die Bundesförderprogramme EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer (EXIST-Bundesmittel, www.exist.de) ist mit einer Teilnahme an dem unter 5.2.1 genannten Ausbildungsprogramm und der beratenden Begleitung bei der Erarbeitung des Geschäftskonzeptes (Meilenbausteine 1. bis 4.) kombinierbar.
6.2 Eine parallele/zeitgleiche direkte finanzielle Förderung aus anderen bremischen Mitteln oder EXIST-Bundesmitteln (EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer) und der unter 5.2.1 genannten personenbezogenen direkten finanziellen Förderung (Meilenbausteine 1 bis 4) ist ausgeschlossen,
6.3 Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ausnahmen von diesen Grundsätzen zulassen.
7 Verfahren
7.1 Antragsverfahren – Die Antragstellung erfolgt über ein dreistufiges Verfahren:
- Einreichung einer Kurzbewerbung (Formular unter www.starthaus-bremen.de) jeweils zu den Stichtagen 31. Januar und 31. August eines jeden Jahres.
- Präsentation des Projektvorhabens im Rahmen eines 60-minütigen Auswahlgesprächs mit einem Auswahlgremium
- Einreichung eines Vollantrages auf Empfehlung durch das Auswahlgremium (Vollantragsformulare werden ausgehändigt)
- Anträge sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen:
Starthaus Bremen
c/o Bremer Aufbau-Bank GmbH
Andreas Mündl u. Daniela Kichhoff
Domshof 14/15
28195 Bremen
Tel. 0421/9600-372
info@starthaus-bremen.de
7.2 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.