Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Referat 43 – Ärztliche Fragen im Gesundheitswesen, Infektionsschutz, öffentlicher Gesundheitsdienst

Contrescarpe 72

Bremen

Weiterführende Links:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als Paar in eine Kinderwunschbehandlung begeben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Bremen unterstützt Sie als Paar bei unerfülltem Kinderwunsch. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion und zwar für den 1. bis 4. Behandlungszyklus einer

  • In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer
  • Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt pro Behandlungszyklus

  • bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren und unverheirateten Paaren je Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent,
  • bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren, Lebenspartnerschaften oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden gleichgeschlechtlichen oder diversen Paaren, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt, je Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent

des Eigenanteils, der den Paaren nach Abrechnung mit der Krankenversicherung oder der Beihilfestelle verbleibt.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Behandlung bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?