Förderprogramm

ERP-Bremer Förderkredit KMU (ERP-BFK KMU)

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Ansprechpunkt:

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Langenstraße 2-4

28195 Bremen

Weiterführende Links:
ERP-Bremer Förderkredit KMU (ERP-BFK KMU)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 5 Millionen erhalten.

Volltext

Die Bremer Aufbau-Bank unterstützt junge und etablierte Unternehmen bei der langfristigen Finanzierung von Investitionen im Land Bremen. Hierbei werden die Mittel des KfW-Förderkredit KMU genutzt und zusätzlich vergünstigt.

Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • Baumaßnahmen,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen,
  • Betriebsmittelfinanzierungen (zum Beispiel zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe oder zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten)
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 5 Millionen pro Vorhaben. Sie können damit 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Hausbank. Der Förderantrag wird von dort an die Bremer Aufbau-Bank weitergeleitet. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare. 

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen,
  • mehrheitlich in Privatbesitz befindliche juristische Personen und
  • rechtsfähige Personengesellschaften,

die die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Investitionen im Land Bremen tätigen.
  • Ihre Investitionen müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie
  • Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Eckdatenblatt
ERP-Bremer Förderkredit KMU

Stand April 2022

Die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven fördert kleine und mittelständische Unternehmen in Ihrem Gründungs- oder Wachstumsprozess durch günstige, risikogerechte Zinssätze mit einer Zinsbindung von bis zu10 Jahren für Vorhaben im Land Bremen.

Die BAB nutzt die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Förderkredit KMU der KfW und verbessert diese um weitere Fördermehrwerte, z.B. verlängerte bereitstellungsprovisionsfreie Zeit. Zusätzlich bietet die BAB eine Haftungsfreistellung von 50% für Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Form des ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU).

Die Förderkredite unterliegen grundsätzlich den gültigen Programmbedingungen gemäß KfW-Merkblatt „ERP-Förderkredit KMU“ (Programm-Nr. 365), sofern hier nichts Abweichendes geregelt ist. Sie werden nach den Allgemeine Bestimmungen der BAB für den ERP-Bremer Förderkredit KMU gewährt. Die Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln der KfW finden für den ERP-BFK KMU Anwendung.

Alle Informationen, die Antragsunterlagen und die aktuelle Konditionenübersicht zum Förderprogramm finden Sie auf „www.BAB-bremen.de“.

1. Die Eckdaten des Programms

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Rechtsfähige Personengesellschaften

Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zu erfüllen.

Wie wird gefördert?

Mit zinsgünstigen Krediten:

  • Förderdarlehen bis 5 Mio.EUR pro Vorhaben
  • Förderung bis 100% der förderfähigen Kosten
  • Darlehenslaufzeit bis 20 Jahre
  • Maximale Zinsbindung von 10 Jahren
  • Vergabe über die Hausbank an den Kunden
  • Optionale Haftungsfreistellung von 50%

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligungen

2. Antragsstellung

Der Antrag ist von Ihnen direkt bei einer frei wählbaren Hausbank vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Die BAB gewährt den Kredit nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von Ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen.

Was ist zu beachten?

  • Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrages
  • Die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Zusage.
  • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 9 Monaten nach dem Zusagedatum der BAB eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
  • Die Tilgung erfolgt in vierteljährigen gleich hohen Raten
  • Günstiger unternehmensalterabhängiger Zinssatz in Bremen und Bremerhaven als Regionalfördergebiet
  • Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen
  • Die Förderung wird als so genannte De-minimis-Beihilfe gewährt (siehe Informationsblatt De-minimis-Regel)

Da es sich hier um zusammengefasste Eckdaten handelt, empfehlen wir Ihnen vor Beginn der Planung ein persönliches Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern der BAB bzw. Ihrer Hausbank.

4. Kontakt

Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
T +49(0)421 361 83573
www.BAB-bremen.de

 

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