Förderprogramm

Zuwendungen aus der Fischereiabgabe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Ansprechpunkt:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Müllroser Chaussee 54

15236 Frankfurt (Oder)

Weiterführende Links:
Förderung des Fischereiwesens aus der Fischereiabgabe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln der Fischereiabgabe, wenn Sie Vorhaben durchführen, die dazu beitragen, das Fischereiwesen zu erhalten und zu entwickeln.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Fische,
  • Maßnahmen zur Fischbestandsentwicklung,
  • die Untersuchung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und der Möglichkeiten zur Verhinderung von Fischkrankheiten,
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der fischereilichen Gewässerbewirtschaftung sowie
  • Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit der Fischerei.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 250,00 betragen.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein.

Maßnahmen zum Fischbesatz zur Erhaltung, zur Förderung und Gesunderhaltung und zur umfassenden Regulierung des Fischbestands sowie zur Verringerung der Ausbreitung von invasiven und/oder gebietsfremden Arten müssen Sie bis zum 30.4. eines Jahres beantragen.

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