Förderprogramm

Zuschüsse für Familienferienreisen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)

Lipezker Straße 45

03048 Cottbus

Weiterführende Links:
Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Familienferienreise mit Kindern in eine Familienferienstätte oder eine andere geeignete Einrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Familie mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen.

Als Familie mit besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familie mit einem behinderten Familienmitglied oder mit Migrationshintergrund werden Sie besonders berücksichtigt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10,00 pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied.

Richten Sie bitte Ihren Antrag einschließlich einer Buchungsbestätigung mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

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