Förderprogramm

Schienengüterinfrastruktur

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Smart Cities & Regionen, Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ansprechpunkt:

Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)

Lindenallee 51

15366 Hoppegarten

Weiterführende Links:
Förderung des ÖPNV / Schienengüterinfrastruktur und Zuweisungen für den übrigen ÖPNV

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in die Schienengüterinfrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert Ihre Investitionen in die Schienengüterinfrastruktur zur besseren Erschließung von Logistikzentren einschließlich Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten Verkehrs.

Sie erhalten die Förderung für

  • Eisenbahninvestitionen sowie
  • Konzepte und Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger und für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung für Eisenbahninvestitionen beträgt bis zu 80 Prozent und für Konzepte und Machbarkeitsstudien bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Melden Sie Ihre Maßnahme bis zum 30.6. für das Folgejahr beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) an. Das LBV erarbeitet aus den Anmeldungen ein Jahresförderprogramm und ein mittelfristiges Programm für die Förderung der Schienengüterinfrastruktur. Das zuständige Ministerium entscheidet endgültig über die Maßnahmen im Jahresprogramm Infrastruktur.

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