Förderprogramm

Pflege vor Ort

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Dezernat 52

Lipezker Straße 45

03048 Cottbus

Weiterführende Links:
Pakt für Pflege

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune Maßnahmen durchführen, die Älteren und Pflegebedürftigen ermöglichen, in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, dort eine angemessene Pflege zu bekommen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert Ihre Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger, zur Unterstützung lokaler Akteure bei der Gestaltung altersgerechter Sozialräume sowie zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und zum qualifikationsgerechten Einsatz der Pflegefachkräfte.

Für folgende Maßnahmen erhalten Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt eine Förderung:

  • regionale Pflegestrukturplanung,
  • Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen,
  • Koordinierung der Leistungen und Hilfen für Pflegebedürftige,
  • Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege,
  • Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege aus dem Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz) sowie
  • Begleitung der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XI.

Für folgende Maßnahmen erhalten Sie als Amt, amtsfreie Stadt oder Gemeinde eine Förderung:

  • Unterstützung des selbständigen Lebens von Pflegebedürftigen und deren Angehöriger,
  • Einbindung Pflegebedürftiger in die örtliche Gemeinschaft sowie
  • Hinauszögerung, Verringerung und Vermeidung der Pflegebedürftigkeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Maßnahmen, die die Landkreise und kreisfreien Städte durchführen, normalerweise bis zu EUR 150.000 pro Jahr.

Die Höhe des Zuschusses für Maßnahmen, die die Ämter, amtsfreie Städte und Gemeinden zuständig sind, berechnet sich nach der regionalen Pflegeprävalenz und der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im Alter über 80 Jahren.

Der Eigenanteil der Antragstellenden beträgt mindestens 20 Prozent. Bei Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, beträgt der Eigenanteil 10 Prozent.

Richten Sie bitte Ihren Antrag bis zum 30.11. für das laufende Haushaltsjahr an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

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