Förderprogramm

Naturnahe Gewässerentwicklung – Förderung für Landeseinrichtungen (ELER-VV-GewSan)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Naturnahe Gewässerentwicklung (Förderung für Landeseinrichtungen)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands von Gewässern im ländlichen Räumen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Landesamt für Umwelt oder Gewässerunterhaltungsverband bei Vorhaben, die der naturnahen Entwicklung von Gewässern dienen. Die Mittel der Förderung stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Sie bekommen die Förderung zur technischen und naturschutzfachlichen Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens. Dazu gehören

  • die Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen,
  • Maßnahmen für eine bessere Durchgängigkeit sowie
  • Vorhaben zur Verbesserung des Wasserrückhalts.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 8 Millionen je Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), die auch die Antragsfristen veröffentlicht.

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