Förderprogramm

Markterschließungsrichtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft, Messen & Ausstellungen
Fördergebiet:
Berlin, Brandenburg
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
ILB Kundenportal Markterschließungsrichtlinie 2022

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Institution, Verband oder Branchennetzwerk Vorhaben zur Markterschließung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert Ihre Maßnahmen mit infrastrukturellem Charakter in Form von Gemeinschaftsprojekten zur Förderung der Markterschließung sowie zur Akquisition von ausländischen Unternehmen als Investoren im Land Brandenburg.

Sie erhalten die Förderung für:

  • Gemeinschaftsprojekte und Brancheninformationsstände auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen,
  • Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen,
  • die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen im In- und Ausland,
  • Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland sowie
  • Veranstaltungen als digitale oder hybride Formate.

Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses.

Ihr Zuschuss beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 195.000.

Für Workshops und Informationsveranstaltungen können Sie einen Zuschuss in Höhe von maximal EUR 50.000 erhalten.

Ihr Zuschuss für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.

Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

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