Förderprogramm

Ländliche Berufsbildung (LBb-Richtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung
Ansprechpunkt:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Regionalstelle Fürstenwalde

Rathausstraße 6

15517 Fürstenwalde

Weiterführende Links:
Förderung Ländliche Berufsbildung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Fortbildungen oder Informationsveranstaltungen für Personen anbieten, die in der Forst- und Landwirtschaft tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Bildungs- und Informationsmaßnahmen in den folgenden Bereichen:

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe,
  • Verbesserung des Risikomanagements,
  • Verbesserung von Kenntnissen über ressourcenschonende, standort- und klimaangepasste Landbewirtschaftungstechniken, Anbau- und Tierhaltungsverfahren,
  • Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme,
  • Qualitätsproduktion und Qualitätsmanagement sowie
  • Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten.

Ihre Maßnahmen richten sich an in der Land- und Forstwirtschaft im Land Brandenburg tätige Personen.

Sie erhalten die Förderung zur Vorbereitung und Durchführung von Berufsbildungsvorhaben und Informationsveranstaltungen sowie von Exkursionen und Betriebsbesuchen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Ihr Zuschuss beträgt

  • für Bildungsvorhaben EUR 105,00 je Unterrichtsstunde,
  • für Informationsveranstaltungen jeweils EUR 2.103,
  • für die Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen und Betriebsbesuchen bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze für Ihre Förderung liegt bei EUR 1.700.

Stellen Sie Ihren formgebundenen Antrag bitte bis zum 15.2. des laufenden Haushaltsjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Wird die Verfügbarkeit weiterer Haushaltsmittel veröffentlicht, können Sie bis zum 15.6. oder zu weiteren bekanntgegebenen Terminen einen Antrag einreichen.

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