Richtlinie
Grundsätze für die Projektförderung im Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ) – Innovationsförderung
[In der Fassung vom September 2020]
Das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ) wird von der Medienkompetenz und Innovationsförderung Berlin-Brandenburg (mibb GmbH) getragen und ist eine Institution der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Die mabb ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, finanziert durch Rundfunkbeiträge.
1 Gegenstand der Förderung, Rechtsgrundlage
Ziel der Innovationsförderung im MIZ Babelsberg ist die medienbezogene Aus- und Weiterbildung sowie die Kreativitäts- und Innovationsförderung im Raum Berlin Brandenburg. Dies umfasst u.a. Folgendes:
a) Schaffung von Konvergenzen zwischen traditionellen und neuen Medien;
b) Schaffung von Ausbildungsangeboten zur Kreativitätsförderung im Medienbereich und Entwicklung von neuen Inhalten;
c) Unterstützung und Förderung von Innovationen, die der Markt nicht oder nicht hinreichend ermöglicht;
d) Fortbildung für die Förderung der Bürgerpartizipation in den Medien.
Die Rechtsgrundlage der MIZ-Förderprogramme ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, Nr. 8, Nr. 9 und Nr. 10 in Verbindung mit § 42a des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks vom 29. Februar 1992 in der Fassung des Sechsten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks vom 1. Oktober 2019 (Medienstaatsvertrag MStV). Außerdem sind die im § 44 der Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) sowie die in der ANBest-P normierten Regelungen zu beachten.
2 Gegenstand der Unterstützung für Innovationsprojekte durch das MIZ Babelsberg
Das MIZ Babelsberg fördert innovative Medienvorhaben.
2.1 Zielsetzung
Die MIZ-Innovationsförderung unterstützt Projekte mit technischer und/oder inhaltlicher Ausrichtung und Innovationswert, die Radio- oder TV-Bezug haben und an der Schnittstelle zu neuen Medien ansetzen, ebenso wie innovative, crossmediale Formatideen. Im Ergebnis sollen neue Mediennutzungs- und Medienanwendungsmöglichkeiten erschlossen bzw. Forschungsergebnisse erzielt werden.
2.2 Zielgruppe
Die MIZ-Förderung richtet sich an Teams und Einzelpersonen aus folgenden Personenkreisen:
- Studierende, Absolventen und Start-ups
- JournalistInnen mit Abschluss und Arbeitserfahrung
- Personen mit fundierter Berufserfahrung in der Medienproduktion und exzellenten Referenzen (Medienprofis)
- Unternehmen aus dem Medienbereich – bei Einzelprojekten mit besonders förderwürdigen Vorhaben
2.3 Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sollten folgende Unterlagen umfassen:
- eine Projektskizze (ggf. mit Anschauungsmaterial und Hintergrundinformationen) bzw. Skizzierung des entsprechenden Forschungsvorhabens
- Darstellung des Innovationswerts sowie des Rundfunkbezugs
- einen aussagekräftigen Zeitplan
- einen detaillierten Finanzplan
- bei Teams: Teambeschreibung mit Kompetenzen und Referenzen
- bei Einzelpersonen: Lebenslauf mit Arbeitserfahrung, Referenzprojekten und Referenzen, ggf. das Abschlusszeugnis
- Darstellung des Förderbedarfs
- Offenlegung weiterer Zuwendungsgeber und Partner, sofern vorhanden
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, sofern registerpflichtig, auf Nachfrage BWA
2.4 Förderzeitraum
Der Förderzeitraum ist bedarfsabhängig flexibel und kann maximal zwölf Monate betragen.
2.5 Bewerbungsverfahren
Bewerbungen können kontinuierlich eingereicht werden. Ausschreibungszeiten und Bewerbungsfristen werden auf der MIZ-Webseite unter www.miz-babelsberg.de veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen müssen in Textform entweder als E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Zu den Einreichterminen muss der vollständige Antrag vorliegen. Nach den Förderkriterien (vgl. Gliederungspunkt 3) erhalten die aussichtsreichsten AntragstellerInnen eine Einladung, Ihr Projekt vor ExpertInnen zu präsentieren. Es bedarf eines Beratungsgesprächs. Die Anträge, die in der jeweiligen Ausschreibungsrunde für am förderfähigsten gehalten werden, erhalten eine Einladung zum Pitching. Bei Unvollständigkeit wird die Bewerbung vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
Für die Bewertung von Förderanträgen können Fachgremien oder Gutachten hinzugezogen werden. Über die Förderbewilligung entscheidet die MIZ-Leitung allein oder in Abstimmung mit einer branchenspezifischen Jury oder dem Medienpartner. Eine Offenlegungspflicht über die Entscheidungsfindung besteht nicht.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
2.6 Förderumfang
Das MIZ Babelsberg begleitet und unterstützt die Geförderten bzw. StipendiatInnen. Neben der finanziellen Zuwendung kann dazu insbesondere Folgendes gehören:
- ein Arbeitsplatz (in den Räumen des MIZ Babelsberg)
- flexible Techniknutzung in Absprache mit dem MIZ Babelsberg sowie anderen Projekten im Haus
- ein bedarfsabhängiger Projektkostenzuschuss/ein Stipendium
- Coachings und Workshops (z.B. Stoffentwicklung, Medienrecht, Technik, Verwertung/Vermarktung) im Wert von bis zu ca. 1.500 Euro brutto
- Betreuung und Vernetzung durch das MIZ Babelsberg
Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach dem nachvollziehbaren Förderbedarf. Das maximale Projektvolumen beträgt 50.000,00 Euro brutto für Projekte der Förderkategorie Medienprofis (max. 37.500,00 Euro Fördersumme bei einem Eigenanteil von 25%) und 30.000,00 Euro brutto (Stipendium und Produktionskostenzuschuss) in der Förderkategorie Studierende und Start-ups. Die mögliche Stipendienhöhe ergibt sich aus Anlage 1 zum Merkblatt.
2.7 Förderziel
Am Ende der Förderlaufzeit sollte ein funktionstüchtiges, praktikables/sendefähiges, innovatives sowie crossmediales Medienprodukt (z.B. Prototyp) bzw. ein entsprechendes (anwendbares) Forschungsergebnis stehen, das neue Medienanwendungs- oder Nutzungsmöglichkeiten erschließt.
3 Förder- und Auswahlkriterien
Alle im Rahmen der aufgeführten Möglichkeiten im MIZ Babelsberg geförderten Projekte sollten mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Innovationskraft (Erschließung neuer Medienanwendungs- und nutzungsformen; Erprobung neuer Technologien, Formate und Konzepte)
- Stärkung des Rundfunks und Mehrung der Programmvielfalt
- Entwicklung von konvergenten Inhalten, die die Grenzen zwischen den traditionellen und neuen Medien aufheben
- Entwicklung von Projekten, die sich im regulären wirtschaftlichen Umfeld nicht entwickeln können, da sie sich noch in einem zu experimentellen Entwicklungsstadium befinden
- Professionalisierungsgedanke, mit dem Anspruch an erfolgsorientierte Umsetzung, Kreativität, Ambition, Marktorientierung sowie kooperatives Arbeiten
Darüber hinaus sind folgende Faktoren für eine Förderbewilligung ausschlaggebend:
- ein schlüssig durchdachtes sowie originelles Konzept
- sofern keine Einzelbewerbung – Teamzusammensetzung (mit Referenzen) und Motivation
- Umsetzbarkeit, ggf. Sendefähigkeit, Transferierbarkeit und Wiederverwertbarkeit (Produktorientierung)
- ein angemessener, aussagekräftiger Finanz- und Zeitplan
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- durchgeführtes Beratungsgespräch
Die folgenden Auswahlkriterien werden von der Jury bewertet:
1. Referenzen und Reputation der Einzelpersonen, ggf. der Teamzusammenstellung (bzw. der Firma)
umfasst bisher durchgeführte Projekte, Arbeitsproben, Preise, Referenzen; bei Teams zusätzlich sich ergänzende Kompetenzen
2. Innovationspotential und technische/inhaltliche Neuheit
umfasst Erprobung und Entwicklung innovativer Medieninhalte und -anwendungen sowie die Stärkung der Innovationskraft der Rundfunklandschaft Berlin-Brandenburg
3. Konzeptionelle Stringenz in Bezug auf Crossmedialität
Medienprojekte im Zusammenspiel von Hörfunk, TV, Internet und neuen Technologien sowie Stärkung der Rund- und Hörfunkvielfalt
4. Nachhaltigkeit, Verwertbarkeit und Partnerschaften
bezieht sich auf die Umsetzbarkeit im Förderzeitraum (Zeit- und Finanzplan), Marktpotential, Ressourcensensibler Produktionsansatz und evtl. Partnerschaften, die die Konzeptentwicklung oder Verwertung unterstützen
Es werden nur qualitativ hochwertige Projekte gefördert, die den Förderzielen des MIZ Babelsberg entsprechen. Nicht gefördert werden Projekte, deren Inhalt gegen Gesetze verstößt, Persönlichkeitsrechte verletzt, gegen sittliche oder religiöse Normen verstößt oder dessen Inhalt pornographisch, gewaltverherrlichend, diskriminierend oder jugendgefährdend ist (i.S.d. §§ 131, 184 StGB).
4 Förderungsempfänger
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg haben oder deren Projekte einen positiven Effekt auf die Innovationskraft des Medienstandorts Berlin-Brandenburg ausüben. Staatliche Stellen können nicht Zuwendungsempfänger sein. In begründeten Fällen ist es möglich, Förderleistungen auch an Projektteammitglieder weiterzureichen, wenn dies dem Projekt zuträglich ist. MitarbeiterInnen des MIZ Babelsberg sind vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
5 Weitere Förderungsvoraussetzungen
Eine Förderung bzw. ein Stipendium kann nur auf schriftlichen Antrag hin gewährt werden. Die Zusage erfolgt ebenfalls in schriftlicher Form nach fachgemäßer Prüfung des Antrages. Im Fall der Zusage eines Stipendiums wird eine entsprechende detaillierte Vereinbarung getroffen. Mit den sonstigen Geförderten wird eine Projektvereinbarung abgeschlossen, die ein Übergabeprotokoll vorsieht und den Projektzeitraum definiert sowie zu Beginn des Förderzeitraums Zielvereinbarungen vorsieht. Diese werden regelmäßig, mindestens während sowie am Ende des Förderzeitraums evaluiert. Es besteht die Verpflichtung (regelmäßig bzw. auf Nachfrage hin) dem MIZ Babelsberg den Projektstand offenzulegen und ggf. bei Veranstaltungen zu präsentieren sowie an Feedbackrunden konstruktiv teilzunehmen. Darüber hinaus sind in regelmäßigen Abständen Zwischenberichte zu verfassen sowie ein Abschlussbericht. Letzterer ist dem MIZ Babelsberg binnen eines Monats nach Projektende zu übergeben. Geförderte sind eingeladen, ihr Fachwissen im Rahmen von Workshops oder Vorträgen im MIZ Babelsberg weiterzugeben.
6 Art und Umfang der jeweiligen Förderung bzw. des Stipendiums
Die Förderungsart ist entweder ein Projektkostenzuschuss zur technischen und inhaltlichen Projektumsetzung oder ein Stipendium. Für die Projektkostenzuschüsse gilt, dass keine Vollfinanzierung gewährt werden kann (Details hierzu siehe Anlage 1).
Die Höhe der möglichen Stipendien, die in monatlichen Raten ausgezahlt werden, ergibt sich ebenfalls aus Anlage 1.
Für die steuerliche Veranlagung und entsprechenden Abgaben hat der/die Projektverantwortliche bzw. die/der StipendiatIn selbst Sorge zu tragen.
Bei dem Projektkostenzuschuss handelt es sich um eine bedingt rückzahlbare Förderung (Details hierzu siehe Anlage 1).
Der Förderumfang richtet sich grundsätzlich nach dem Förderbedarf.
Der Förderumfang kann materieller, finanzieller sowie ideeller Art sein. Die Auszahlung des Projektkostenzuschusses erfolgt in Raten und wird in der Projektvereinbarung spezifiziert. Sofern die Zwischenpräsentation positiv evaluiert wurde, wird die Auszahlung des Produktionskostenzuschusses fortgeführt. Die letzte Auszahlung erfolgt nach Einreichung und Evaluation des Abschlussberichts.
7 Sonstige Förderungsbestimmungen
a) Für eine Förderung im oben skizzierten Rahmen muss der Bedarf dieser Maßnahme in angemessener Weise nachgewiesen werden (Kalkulation).
b) Mit dem (in sich abgeschlossenen) Projekt darf vor einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein (außer Vorrecherchen bzw. -planungen),
c) Die Raum- und Techniknutzung im MIZ Babelsberg ist kostenlos. Die Weiterberechnung von Betriebskosten und Kosten für Verbrauchsgüter ist möglich.
d) Der Nutzungszeitraum ist bedarfsabhängig und sollte grundsätzlich ein Jahr nicht überschreiten. Ausnahmevereinbarungen, z.B. für Veranstaltungsreihen oder Kooperationspartner sind möglich.
e) Die Inanspruchnahme der Nutzung muss spätestens drei Monate nach der Bewilligung beginnen. Ausnahmeregelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
f) Es besteht eine Auskunfts- und Offenlegungspflicht der NutzerInnen bezüglich der Aktivitäten im MIZ Babelsberg, zum Projektstand sowie vollständig darüber, welche zusätzlichen Förderungen oder vergleichbare Finanzierungen ggfs. in Anspruch genommen werden.
g) Das MIZ Babelsberg behält sich eine vorzeitige Kündigung des Nutzungsvertrages der Möglichkeiten im MIZ Babelsberg vor, sofern vorgenannte Punkte nicht berücksichtigt werden, sich der Nutzungszweck ohne Einverständnis des MIZ Babelsberg ändert oder gegen die Nutzungsbedingungen des MIZ Babelsberg verstoßen wird.
h) Auf die Unterstützung durch das MIZ Babelsberg ist bei allen öffentlichen Darstellungen (z.B. in Medienberichten und Newslettern, in Materialien etc.) hinzuweisen. Das MIZ Babelsberg stellt dafür geeignete Materialien zur Verfügung.
i) Die Geförderten erklären sich mit der Veröffentlichung der projektbezogenen Kurzbeschreibung durch das MIZ Babelsberg einverstanden und räumen dem MIZ Babelsberg kostenfrei die hierfür erforderlichen Rechte ein. Auf Anfrage stellen sie Materialien (Texte, Fotos, etc.) für die öffentliche Darstellung der Projekte zur Verfügung, übertragen entgeltfrei die erforderlichen Nutzungsrechte und stellen sicher, dass Rechte Dritter einer Veröffentlichung nicht entgegenstehen. Dabei werden keine Daten, Bilder oder Darstellungen veröffentlicht, die einer potentiellen Verwertung schaden könnten.
j) Projektteammitglieder des/der Geförderten sind berechtigt Förderungsleistungen zu nutzen, wenn dies nachweislich projektbezogen notwendig ist und im Antrag so angegeben wurde.
k) Eine wiederholte Bewerbung ist generell möglich.
l) Ausnahmeregelungen sind generell möglich. Soweit anwendbar gilt das Vorgenannte auch für den Fall eines Stipendiums.
8 Durchführung
Der/die Projektverantwortliche hat eine Übersicht der verausgabten Mittel zu führen und zur Prüfung vorzulegen, Original-Quittungen und -Belege mindestens fünf Jahre aufzuheben und auf Nachfrage vorzulegen.
Im Übrigen sind die Zuschussregelungen der De-minimis-Verordnung zu beachten.
9 Gültigkeit
Diese zuvor genannten Grundsätze (inklusiv der Anlage 1) gelten für Ausschreibungen ab dem 3.9.2020 bis auf Weiteres.
Anlage 1
zum Merkblatt für die Projektförderung im Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ) – Innovationsförderung
10 Eigenleistungen Projektförderung, Honorarsätze, Sachausgaben, etc.
Dem Förderantrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Der Anteil der zu erbringenden Eigenmittel bei Medienprofis muss mindestens 25% betragen. Zu den zu kalkulierenden Eigenmitteln können auch Honorare gehören, wobei dazu auch Leistungen Dritter (ehrenamtlich Tätiger) gehören können. Diese können mit einem Stundensatz von 10,00 EUR kalkuliert werden.
Beispiel:
Projektvolumen: max. 50.000,00 EUR
Eigenanteil 25%: max. 12.500,00 EUR
Somit ergibt sich eine Fördersumme von max. 37.500,00 EUR
Die kalkulierten und ggfs. gewährten Eigenhonorare können höchstens 150,00 EUR brutto pro Tag betragen. Umsatzsteuerbeträge, sofern eine solche anfällt, können nicht gefördert werden. D.h. der Kostenplan ist mit Bruttobeträgen zu erstellen. Vorsteuerabzugsberechtigten werden Nettobeträge ausgezahlt. Miete für technische Geräte, sofern diese nicht beim MIZ Babelsberg erhältlich sind und speziell für die Projektdurchführung benötigt werden, kann nur kalkuliert werden, sofern eine solche Anmietung von Dritten tatsächlich stattfindet, nicht für eigenes Equipment. Hier kann ggfs. gefordert werden, dass insgesamt drei Vergleichsangebote eingeholt werden.
11 Rückzahlung der gewährten Förderung
Die Förderung ist im Fall, dass mit dem geförderten Projekt im Anschluss an das Projekt (oder während dessen Förderlaufzeit) Gewinne erzielt werden, anteilig wie folgt zurück zu zahlen: Ab einer Gewinnschwelle von 5.000,00 Euro brutto pro Jahr sind aus den Gewinnen 15%, insgesamt maximal 50% der gewährten Zuschusssumme, an das MIZ Babelsberg zurückzuzahlen. Die Berichterstattung an das MIZ Babelsberg zu den erzielten Einnahmen hat jährlich zu erfolgen (innerhalb der fünf Jahre nach Abschluss). Bei Zuwiderhandeln kann die Förderung zurückgefordert werden.
12 Stipendienhöhe
Die Höhe des personengebundenen Stipendiums orientiert sich an der Graduierung der Stipendiaten:
a) Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben: 800,00 Euro pro Monat
b) AbsolventInnen mit mindestens einem Hochschulabschluss: bedarfsabhängig 1.500,00 Euro bis 2.000,00 Euro pro Monat.
c) Promovierte StipendiatInnen: bedarfsabhängig 2.000,00 Euro bis 2.500,00 Euro pro Monat
In dem personengebundenen Stipendium sind alle etwaigen Sozialversicherungskosten enthalten. Die StipendiatInnen sind für ihre Sozialversicherungsabgaben selbst verantwortlich. Zusätzlich können Sachkosten für die Projektumsetzung beantragt werden.
13 Nebentätigkeit bei Stipendiumsgewährung
Nebentätigkeiten zum Stipendium sind grundsätzlich zulässig (mit einer max. Anzahl von zehn Stunden pro Woche), aber anzeigepflichtig und dürfen den Zweck der geförderten Forschung nicht gefährden bzw. zuwiderlaufen.