Förderprogramm

Innovation in Brandenburg (IiB)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Infrastruktur
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Bildungseinrichtung
Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Innovation in Brandenburg (IiB) 2023

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Forschungsinfrastrukturen ausbauen oder erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Gefördert werden

  • Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung an bestimmten Hochschulen für spezifische Vorhaben,
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung sowie Geräteinvestitionen an Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung.

Darüber hinaus bekommen Sie als staatliche Hochschule, staatlich anerkannte Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung die Förderung für Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt normalerweie 60 Prozent der zuwendungs-/zuweisungsfähigen Ausgaben.

Bei Geräteinvestitionen müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 20.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Ihren Antrag zur Förderung von Geräteinvestitionen stellen Sie bitte zu bestimmten Stichtagen. Im Übrigen können Sie Ihre Anträge fortlaufend stellen.

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