Förderprogramm

ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Brandenburg
Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet Ihnen zusammen mit den Hausbanken Darlehen zur Mitfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln an.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Der Darlehensanteil der ILB beträgt maximal 50 Prozent des durch die Hausbank dargestellten Finanzierungsbetrages.

Alternativ kann die Hausbank den gesamten Darlehensbetrag zur Verfügung stellen, bei einer 50-prozentigen Absicherung durch ein Aval der ILB.

Der von der ILB übernommene Darlehensanteil kann je nach Unternehmensbonität zwischen EUR 1 Million und EUR 10 Millionen betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte formlos über Ihre Hausbank ein bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind mittelständische und im Einzelfall große gewerbliche Unternehmen, deren Gründung zum Zeitpunkt der Zusage mindestens 3 Jahre zurückliegt.

Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Investition muss einen Bezug zum Land Brandenburg haben. Im Einzelfall kann sich die ILB auch an Finanzierungen mit Berlin-Bezug oder mit Bezug zur sächsischen Lausitz beteiligen.
  • Die Bonitäts- und Risikoanalyse sowohl der Hausbank als auch der ILB muss ein Engagement rechtfertigen.
  • Die Hausbank muss Ihr Unternehmen mindestens in der Ratingklasse „BB-“ gemäß Standard & Poor's einstufen.
  • Sie müssen bankenübliche Sicherheiten gleichrangig mit den Sicherheiten für das Hausbankdarlehen stellen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand

Kurzinformation der ILB
Stand: 06.2022

Die ILB bietet für mittelständische Unternehmen ein Darlehensprogramm zur anteiligen Mitfinanzierung von Investitionen an. Im Einzelfall können auch große Unternehmen im Rahmen dieses Programms finanziert werden. Die ILB handelt dabei als Partner jeweils auf Einladung einer Hausbank, sowohl im Rahmen eines Konsortiums oder in Form eines Parallelkredites. Die ILB agiert dabei nicht als Konsortialführer.

Ziel des Programms

Das Ziel des Förderprogramms ist die Erhaltung und die Schaffung von wettbewerbssicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen im Land Brandenburg.

Die ILB unterstützt zu diesem Zweck insbesondere mittelständische Unternehmen sowie deren Hausbanken bei der Finanzierung von Investitionen sowie sonstiger Vorhaben und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der mittelständischen Wirtschaft im Land Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Die ILB finanziert mit dem Programm Unternehmen bzw. Investitionen mit Brandenburg-Bezug, beispielsweise

  • mittelständische und große gewerbliche Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt, sowie
  • Investitionen im Land Brandenburg durch mittelständische und große gewerbliche Unternehmen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.

Das zu finanzierende Unternehmen muss von der Hausbank mindestens in der Ratingklasse BB gemäß Standard & Poor‘s eingestuft werden.

Die Bonitäts- und Risikoanalyse, sowohl der Hausbank (Konsortialführerin) als auch der ILB, muss ein Engagement rechtfertigen.

Im Einzelfall kann sich die ILB nach Abstimmung mit der IBB Investitionsbank Berlin auch an Finanzierungen mit Berlin-Bezug sowie nach Abstimmung mit der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – auch an Finanzierungen mit Bezug zur sächsischen Lausitz beteiligen.

Was wird gefördert?

Ein Darlehen aus dem Programm „ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand“ kann zur Deckung des betrieblichen Finanzierungsbedarfes eingesetzt werden, beispielsweise

  • zur Mitfinanzierung von Investitionen jeglicher Art oder
  • zur Deckung des Betriebsmittelbedarfes inklusive Avallinien.

Sofern ein unmittelbarer Bezug zu den Förderzielen/-aufgaben der ILB dargestellt werden kann, können auch bereits bestehende Finanzierungen bei der Hausbank und Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen von Passivseitenneustrukturierungen übernommen werden.

Wie wird gefördert?

Der Finanzierungsanteil der ILB beträgt maximal 50 Prozent des durch die Hausbank dargestellten Finanzierungsbetrages. Alternativ kann Ihnen Ihre Hausbank den gesamten Finanzierungsbetrag zur Verfügung stellen und wir sichern Ihr Vorhaben mit einem Aval („offene Risikounterbeteiligung“) in Höhe von bis zu 50 Prozent des Finanzierungsbetrages ab. Gemeinsam mit Ihrer Hausbank prüfen wir auch die Möglichkeit der Einbindung öffentlicher Darlehen und Bürgschaften.

ILB-Darlehensanteil:

  • Minimum: in der Regel 1.000.000 EUR
  • Maximum: je nach Unternehmensbonität zwischen 5.000.000 EUR bis 10.000.000 EUR

Laufzeit:

  • bis zu 10 Jahre bzw. entsprechend der Nutzungsdauer der Investitionsgüter

Zinsbindung:

  • in der Regel maximal 10 Jahre

Auszahlung:

  • Hausbankkonditionen

Zinssatz:

  • marktüblicher, risikoabhängiger Zinssatz, der dem Zinssatz der Hausbank entspricht

Bearbeitungsentgelt:

  • Hausbankkonditionen

Bereitstellungsprovision:

  • Hausbankkonditionen

Die Beteiligung der ILB an einer Unternehmensfinanzierung kann in verschiedenen Formen erfolgen, beispielsweise als:

  • mittel- bis langfristiges (Investitions-)Darlehen,
  • Leasing/Forfaitierung,
  • Betriebsmittelkredit/Rahmenkredit,
  • Avalkredit oder
  • Beteiligung an einer Schuldscheindarlehenstransaktion

Was ist noch zu beachten?

Das Darlehen aus dem Programm „ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand“ hat selbst keinen Subventionswert und lässt sich daher günstig mit anderen öffentlichen Förderprodukten kombinieren, wie zum Beispiel

  • dem Brandenburg-Kredit Unternehmen
  • dem Brandenburg-Kredit Mezzanine
  • dem Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum
  • einer öffentlichen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm „ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand“ können formlos durch die Hausbank gestellt werden.

Die Hausbank stellt der ILB ihre Bonitäts- und Risikoanalysen und ihr aktuelles Rating sowie alle sonstigen Unterlagen bezüglich einer Prüfung nach § 18 Abs. 1 KWG zur Verfügung.

Geltungsdauer

Diese Förderung wird von der ILB bis auf weiteres zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt.

Wie erfolgt die Besicherung?

Für das Darlehen sind bankenübliche Sicherheiten gleichrangig mit den Sicherheiten für das Hausbankdarlehen zu stellen, die quotal im Verhältnis der Kreditgewährung haften. Die Sicherheiten werden treuhänderisch durch die Hausbank gehalten.

Wer erteilt Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die genannten Ansprechpartner im Kontaktbereich.

 

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?