Richtlinie
ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand
Kurzinformation der ILB
Stand: 06.2022
Die ILB bietet für mittelständische Unternehmen ein Darlehensprogramm zur anteiligen Mitfinanzierung von Investitionen an. Im Einzelfall können auch große Unternehmen im Rahmen dieses Programms finanziert werden. Die ILB handelt dabei als Partner jeweils auf Einladung einer Hausbank, sowohl im Rahmen eines Konsortiums oder in Form eines Parallelkredites. Die ILB agiert dabei nicht als Konsortialführer.
Ziel des Programms
Das Ziel des Förderprogramms ist die Erhaltung und die Schaffung von wettbewerbssicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen im Land Brandenburg.
Die ILB unterstützt zu diesem Zweck insbesondere mittelständische Unternehmen sowie deren Hausbanken bei der Finanzierung von Investitionen sowie sonstiger Vorhaben und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der mittelständischen Wirtschaft im Land Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Die ILB finanziert mit dem Programm Unternehmen bzw. Investitionen mit Brandenburg-Bezug, beispielsweise
- mittelständische und große gewerbliche Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt, sowie
- Investitionen im Land Brandenburg durch mittelständische und große gewerbliche Unternehmen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.
Das zu finanzierende Unternehmen muss von der Hausbank mindestens in der Ratingklasse BB gemäß Standard & Poor‘s eingestuft werden.
Die Bonitäts- und Risikoanalyse, sowohl der Hausbank (Konsortialführerin) als auch der ILB, muss ein Engagement rechtfertigen.
Im Einzelfall kann sich die ILB nach Abstimmung mit der IBB Investitionsbank Berlin auch an Finanzierungen mit Berlin-Bezug sowie nach Abstimmung mit der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – auch an Finanzierungen mit Bezug zur sächsischen Lausitz beteiligen.
Was wird gefördert?
Ein Darlehen aus dem Programm „ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand“ kann zur Deckung des betrieblichen Finanzierungsbedarfes eingesetzt werden, beispielsweise
- zur Mitfinanzierung von Investitionen jeglicher Art oder
- zur Deckung des Betriebsmittelbedarfes inklusive Avallinien.
Sofern ein unmittelbarer Bezug zu den Förderzielen/-aufgaben der ILB dargestellt werden kann, können auch bereits bestehende Finanzierungen bei der Hausbank und Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen von Passivseitenneustrukturierungen übernommen werden.
Wie wird gefördert?
Der Finanzierungsanteil der ILB beträgt maximal 50 Prozent des durch die Hausbank dargestellten Finanzierungsbetrages. Alternativ kann Ihnen Ihre Hausbank den gesamten Finanzierungsbetrag zur Verfügung stellen und wir sichern Ihr Vorhaben mit einem Aval („offene Risikounterbeteiligung“) in Höhe von bis zu 50 Prozent des Finanzierungsbetrages ab. Gemeinsam mit Ihrer Hausbank prüfen wir auch die Möglichkeit der Einbindung öffentlicher Darlehen und Bürgschaften.
ILB-Darlehensanteil:
- Minimum: in der Regel 1.000.000 EUR
- Maximum: je nach Unternehmensbonität zwischen 5.000.000 EUR bis 10.000.000 EUR
Laufzeit:
- bis zu 10 Jahre bzw. entsprechend der Nutzungsdauer der Investitionsgüter
Zinsbindung:
- in der Regel maximal 10 Jahre
Auszahlung:
Zinssatz:
- marktüblicher, risikoabhängiger Zinssatz, der dem Zinssatz der Hausbank entspricht
Bearbeitungsentgelt:
Bereitstellungsprovision:
Die Beteiligung der ILB an einer Unternehmensfinanzierung kann in verschiedenen Formen erfolgen, beispielsweise als:
- mittel- bis langfristiges (Investitions-)Darlehen,
- Leasing/Forfaitierung,
- Betriebsmittelkredit/Rahmenkredit,
- Avalkredit oder
- Beteiligung an einer Schuldscheindarlehenstransaktion
Was ist noch zu beachten?
Das Darlehen aus dem Programm „ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand“ hat selbst keinen Subventionswert und lässt sich daher günstig mit anderen öffentlichen Förderprodukten kombinieren, wie zum Beispiel
- dem Brandenburg-Kredit Unternehmen
- dem Brandenburg-Kredit Mezzanine
- dem Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum
- einer öffentlichen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm „ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand“ können formlos durch die Hausbank gestellt werden.
Die Hausbank stellt der ILB ihre Bonitäts- und Risikoanalysen und ihr aktuelles Rating sowie alle sonstigen Unterlagen bezüglich einer Prüfung nach § 18 Abs. 1 KWG zur Verfügung.
Geltungsdauer
Diese Förderung wird von der ILB bis auf weiteres zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt.
Wie erfolgt die Besicherung?
Für das Darlehen sind bankenübliche Sicherheiten gleichrangig mit den Sicherheiten für das Hausbankdarlehen zu stellen, die quotal im Verhältnis der Kreditgewährung haften. Die Sicherheiten werden treuhänderisch durch die Hausbank gehalten.
Wer erteilt Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die genannten Ansprechpartner im Kontaktbereich.