Förderprogramm

Gründung Innovativ

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Gründung Innovativ Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) ILB Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in den letzten 3 Jahren ein kleines (sozial-)innovatives Unternehmen gegründet oder übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert Ihr (sozial)-innovativ ausgerichtetes Unternehmen in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.

Sie erhalten einen Förderung für

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für Sachanlagevermögen,
  • Personalausgaben für neue Arbeitsplätze und für angestellte Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer,
  • Beratungsleistungen zur Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren oder Geschäftsmodellen sowie
  • externe technische Entwicklungsleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedoch EUR 25.000 und höchstens EUR 150.000.

Personalausgaben werden bis höchstens EUR 50.000 (brutto) pro Person und Jahr gefördert.

Vereinbaren Sie vor der Antragstellung bitte einen gemeinsamen Termin zur Erstberatung mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

Ihre Anfrage für einen Termin richten Sie an die WFBB.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das ILB-Kundenportal ein.

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