Förderprogramm

Gründen in Brandenburg (GiB)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Beratung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Existenzgründer/in, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Referat 54 – Europäischer Sozialfonds, Verwaltungsbehörde

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Gründen in Brandenburg (GIB) IBB Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Beratungen und Schulungen zum Thema Existenzgründung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Förderung einer Kultur der Selbstständigkeit und des unternehmerischen Denkens.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Projekt Schule mit Unternehmergeist: Vermittlung von Fachwissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Zusammenhang mit Entrepreneurship Education, um Lehrpersonal zu befähigen, Schülerinnen und Schülern Unternehmergeist, unternehmerische Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln sowie unternehmerische Selbstständigkeit als Alternative zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis aufzuzeigen
  • Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte zur Unterstützung von klassischen Gründungsvorhaben
  • Überregionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte zur Unterstützung von innovativen, ökologisch nachhaltigen oder marktorientiert sozialen Gründungsvorhaben
  • Zielgruppenspezifische Begleitprojekte zu den Themen „Gründungen durch (alleinerziehende) Frauen“, „Menschen mit Migrationshintergrund“ und „Menschen mit Behinderungen“
  • Hochschulprojekte

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für die Bereiche Schule mit Unternehmergeist, die regionalen und überregionalen Beratungs- und Qualifizierungsprojekte und die zielgruppenspezifischen Begleitprojekte 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Hochschulprojekten beträgt die Höhe der Förderung maximal 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Sie bekommen keine Förderung zur Deckung der Ausgaben für teilnehmende Personen (Unterhaltsgeld, Reisekosten).

Reichen Sie Ihren Förderantrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über das ILB-Kundenportal ein.

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