Förderprogramm

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) – Große Richtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
GRW-G Große Richtlinie 2023

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes in bestimmten Fördergebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung für Investitionsvorhaben, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert, Standortnachteile ausgeglichen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden.

Strukturbestimmende Vorhaben mit förderfähigen Sachinvestitionen von mehr als EUR 25 Millionen, mit denen mindestens 50 Arbeitsplätze neu geschaffen werden, werden vorrangig gefördert.

Als kleines oder mittleres Unternehmen bekommen Sie die Förderung für Investitionen in

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition),
  • den Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterungsinvestition),
  • die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
  • die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin.

Als großes Unternehmen bekommen Sie die Förderung für Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit, wie

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition),
  • die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte,
  • der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmen bekommen Sie die Förderung auch für Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.

Für touristische Projekte im Sinne der Tourismusstrategie Brandenburg erhalten Sie die Förderung für

  • Vorhaben im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
  • Vorhaben in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
  • Vorhaben mit innovativen Inhalten,
  • Vorhaben zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
  • Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Dabei können Sie zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss wählen.

  • In D-Fördergebieten liegt der Förderhöchstsatz bei 10 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für kleine Unternehmen.
  • In den C-Fördergebieten beträgt der Basisfördersatz 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstsatz liegt bei 15 Prozent. Für mittlere Unternehmen ist ein Zuschlag von 10 Prozent, für kleine Unternehmen ein Zuschlag von 20 Prozent möglich. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein weiterer Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.
  • Bei Transformationsinvestitionen beträgt der Fördersatz 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für mittlere Unternehmen ist ein Zuschlag von 10 Prozent, für kleine Unternehmen ein Zuschlag von 20 Prozent möglich. 

Zuwendungsfähig ist nur der Teil der Investitionen, der je geschaffenen Dauerarbeitsplatz EUR 750.000 und je gesicherten Dauerarbeitsplatz EUR 500.000 nicht übersteigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 100.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der Antragsformulare vor Beginn des Investitionsvorhabens an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr nur erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.9. bei der ILB vorliegen.

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