Förderprogramm

Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (GRW-Markt International)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft, Messen & Ausstellungen, Beratung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Ansprechpunkt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
GRW-Markt International 2023

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen verstärkt auf internationalen Märkten agieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als als kleines oder mittleres Unternehmen bei nichtinvestiven Maßnahmen zur Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen und hybriden Formaten im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung,
  • aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen,
  • Beratungs- oder Coachingmaßnahmen.

Sie erhalten den Zuschuss in Clustern mit hoher Bedeutung für die Hauptstadtregion:

  • zu den gemeinsamen Clustern für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gehören: Energietechnik, Verkehr/Mobilität/Logistik, IKT/Medien und Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Optik und Photonik,
  • zu den brandenburgischen Clustern gehören: Ernährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Metall und Tourismus.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bei Ihrer aktiven Teilnahme an Messen

  • bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben sowie
  • für Start-ups oder die erstmalige aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Der Höchstbetrag liegt bei EUR 15.000 je Einzelmaßnahme. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 3.000. Pro Jahr können Sie bis 3 Maßnahmen fördern lassen.

Die Höhe der Förderung beträgt für Beratungs- und Coachingmaßnahmen

  • bei Start-ups bis zu 80 Prozent des förderfähigen Tagessatzes,
  • bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 5 Jahre bestehen, bis zu 50 Prozent des förderfähigen Tagessatzes sowie
  • bei einer erstmaligen Förderung für die ersten 2 Beratungs- und Coachingtage bis zu 100 Prozent des förderfähigen Tagessatzes.

Das Berater- oder Coachinghonorar kann bis zu EUR 1.000 am Tag betragen. Die Maßnahme darf maximal 8 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten umfassen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Für die Teilnahme an einer Messe stellen Sie Ihren Antrag vor der Anmeldung.

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