Förderprogramm

Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg)

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Ansprechpunkt:

Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
ProFIT Brandenburg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung Vorhaben der Forschung oder Entwicklung, des Markteintritts, im Bereich Innovation oder Durchführbarkeitsstudien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzunge eine Förderung bekommen.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen.

Sie erhalten die Förderung für Projekte aus folgenden Bereichen:

  • industrielle Forschung,
  • experimentelle Entwicklung,
  • Marktvorbereitung und Markteinführung,
  • Prozess- und Organisationsinnovationen sowie
  • Durchführbarkeitsstudien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und/oder zinsverbilligtes Darlehen.

Bei Unternehmen, die die EU-Definition für KMU – kleinere und mittlere Unternehmen – nicht erfüllen, ist die Förderung normalerweise auf 2 Projekte begrenzt. Zudem ist die Höhe der Förderung bei Zuschüssen und Darlehen normalerweise auf insgesamt EUR 3 Millionen je Antrag begrenzt.

Es gelten folgende Höchstfördersätze (einschließlich Bonus für kleine und mittlere Unternehmen und Verbundvorhaben):

  • industrielle Forschung: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • experimentelle Entwicklung: bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Durchführbarkeitsstudien: bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Prozess- und Organisationsinnovationen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) wahrnehmen.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?