Förderprogramm

Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Ansprechpunkt:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Weiterführende Links:
Jugendbildung und Jugendbegegnung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Bildungsangebote für junge Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Projekten der Jugendbildung und -begegnung, die von jungen Menschen mitbestimmt und mitgestaltet sind.

Sie erhalten eine Förderung für bewusst angelegte und strukturierte Angebote und Prozesse nichtformeller Bildung, die junge Menschen (zwischen 6 und 27 Jahren) bei der Herausbildung sozialer und personaler Kompetenzen unterstützen sollen. Sie bekommen die Förderung auch für Fortbildungen für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit (zum Beispiel Jugendleiterausbildung), wenn es sich nicht vorrangig um Gremienarbeit des Verbandes handelt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme. Sie wird in den meisten Fällen pro Tag und Teilnehmerin und Teilnehmer berechnet.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn des Projekts beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Anträge für Projekte landesweit tätiger Jugendbildungsstätten sowie Jugendbildungsstätten mit einem spezifischen pädagogischen Profil (Ziffer 5.4.5 der Richtlinie) müssen Sie bis zum 1.2. des Jahres stellen, für das Sie die Förderung beantragen.

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